Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
372
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Z72 Die vier freien Städte Teutschlands.

den weltlichen Titel eines Großherzogs vonFrankfurt, mit einer beträchtlichen Erweiterung seinesLändergebictcs durch Fuldaische und Hanauische Acmter,von Napoleon erhielt. Sogleich am 10. Oct. 1808setzte der Fürst Primas, an die Stelle der vormaligenreichsständischen Verfassung Frankfurts, eine neue Or-ganisation derselben, die, bei einzelnen Mangeln,doch in einem liberalen und zeitgemäßen Geiste abge^faßt war, wenn es gleich den Einwohnern Frankfurtsschwer werden mußte, den Verlust ihrer vormaligenpolitischen Selbstständigkeit zu verschmerzen.

s) Organisation der Stadt Frankfurtam Main vom 1 0. Oct. 1826.

Wir Karl von Gottes Gnaden Erzbischofs,Fürst Primas der rheinischen Cvnfödcra-lion, souveraincr Fürst von Negensburzund Aschafsenburg, Frankfurt und Wetz-lar rc.

Finden Uns bewogen, zur Beförderung allgemeinerBeruhigung dasjenige zu erklären, was nach Unserer lieber-zeugung in denen gegenwärtigen Umständen, in Beziehungauf die Stadt Frankfurt und deren Gebiet angemessen ist.

Erster Abschnitt.

Staatsverhältniß.

§. 1. Wir sind bekanntlich in den Besitz der StadtFrankfurt und ihres Gebietes zufolge des rheinischen Bun-des eingewiefm worden; der Inhalt des Bundesverkragsbestimmt mithin die Verhältnisse, die zwischen Frankfurtund Uns bestehen.

§. 2. Der Artikel Lr. weiset Uns die Souverainetatund das gänzliche Eigenthum dieser Stadt und ihres Ge-bietes an.