Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
365
Einzelbild herunterladen
 

Verordnung vom 8. Jan. 1816. 365

tiefen Ort au- ihrer Mitte einen' daselbst angesessenenunbescholtenen und rechtlichen Mann zum Wähler.Diese sämimlichen Wähler eines Distrikts erwählen nunaus ihrer Mitte einen Landeseepräsentantcn, und zwarach folgender Districts-Bestimmung, einschließlich der 'PatnmonialgrrichtSorte:

Die Wähler aus den Aemtcrn Rudolstadt und Blanrkcnburg zusammen einen; die aus dem Amte Schwarzebürg einen; aus den Acmtern Ilm, Ehrenstein, Paurliujelle, Secbcrgcn, einen; aus Lcutenberg und Könitzeinen; au» der Untcrhcrrschaft zwei Repräsentanten,jeder District aus seiner Milte.

ü. Wenn ein Rittergutsbesitzer auch noch anderesLau.rigenrhinn, oder das Bürgerrecht in einer Stadt beisihi; so kann er zwar in diesen andern Beziehungen mitwählen, allein zum Landesrepräsentanten kann er nurals Besitzer seines Ritterguts gewählt werden. Wenner mehrere Rittergüter besitzt, wählt er zwar für jedes,kann aber nur von einem gewählt werden. Eben so,wenn jemand Bürgerrechte und Landcigcnrhum an ver-schiedenen Orten besitzt, kann er zwar an allen diesenOrten mit wählen, aber nur an seinem gewöhnlichenWohnorte gewählt werden. Von mchrern Mitbesitzerneines gemeinschaftlichen Landeigcnthums ist nur einerwahlfähig und berechtigt. Personen weiblichen Ge-schlechts und Vormünder für ihre Pflegebesoh'lncn könnenzwar mir wählen, aber nicht gewählt werden.

7 . Die Landesrepräsentantcn werden auf 5 Jahregcwahler, nach deren Verstusi eine neue Wahl vorgeriiommcn wird, wobei die abgcgangcnen Repräsentantenans die nämliche Art wiederum gewähler werden können.Einzelne Wahlen in der Zwischenzeit finden nicht Statt.Wenn unterdessen Repräsentanten abgchen; so wird Lardurch dir Volksrcpräsentarion nicht unterbrochen.

8 . Sobald dic Wahlen, wegen deren Art und Weiseund nähern Veranstaltung Wir Unsere Landesbehördenmir besonderer Jnstnicüv» versehen werden, geschehen,und die LandcSrcpräsentanten in dieser Eigenschaft vonUns anerkannt sind, werden Wir wegen ihrer Zusain«