Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
356
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z;6 Großhcrzogthum Sachsen-Weimar.'

wird eine außerordentliche Versammlung der Landsiändftscheu Abgeordneten verfügt werden.

tz. io;. Die Durchsicht, Prüfung »nd Abnahmealler Rechnungen, über die dem Landschaftscollcgium umtergeordnctcn Lassen, geschieht jährlich bei diesem Colle-gium und vor einem Ausschüsse aus dem Mittel derLandständischcn Abgeordnete».

Dieser Ausschuß besieht, außer dem Landmarschallund seinen beiden Gehülftn, aus sechs Ständischen Ab-geordnete»,. nämlich zweien des Weimarischen, zweiendes Eiscuachischen, und zweien des Neustadtischen Kreisesin der Maase, daß aus jedem Kreise ein Abgeordnetervon dem Stande der Rittergutsbesitzer, und ein Abge-ordneter von dem Stande der Bürger, oder von demStande der Bauern, dazu gewählt wird. Die Wahlgeschieht aus jedem ordentlichen Landtage für die nächst-folgenden drei Jahre.

§. ro6. Die Zeit, wann dieser Ausschuß in Wei-mar zusammenkomml, ist, die Jahre ausgenommen,welche einem ordentlichen Landtage unmittelbar voraus-gehen, in welchen mithin die Ncchnungsabnahme füglichbis zur Zeit des Landtags ausgesetzl bleiben kann, aufden rosten^ Deccmber eines jeden Jahres bestimmt.Das Landschaftscollegium hat dem Ausschüsse an diesemTage, außer der Nachweisung, wie bisher die, von demlehren Landtage gebilligten, Etats im Allgemeinen aus-geführt worden, die Rechnungen des vorigen Jahres,welche schon durchgesehe», monirt, und durch die Beant-wortungen der dagegen ausgestellten Erinnerungen zurAbnahme vorbereitet seyn müssen, sammt allen dazu ge-hörigen Belegen und den gegen die Rechnungen gestelltenErinnerungen mitzutheilcn. Es erfolgt eine nochmaligegenaue Durchsicht und Prüfung bei dem Ausschüsse, wo-bei dieser über gefundene Anstande und Bedenklichkeitensofort bei dem Landschastscolleginm die nöthigcn Erläute-rungen verlangen darf.

H. 107, Die förmliche Abnahme der Hauptlandschasts-casserechmmg geschieht durch das ganze Landschaftscolle-gium und den ganzen Landständisckcn Ausschuß, die üb-:-gen Rechnungen aber können durch einige Glieder des