Tyrols Verfassung vom 24. März 1816. uz
Verfassungen vom strengsten monarchischen Zuschnittedas Recht, bittweise an den Monarchen sich zu wen-den, nicht verkümmert wird. In diesen Hinsichten,und wegen vieler übergangener Puncte, diesich in andern neuen Verfassungen finden, erscheintdiese ty roli sche Verfassung allerdings hinter derZeit zu stehen, wo sie erschien. —
2) Preußen.
Zu großen Erwartungen ist das preußische Volk inHinsicht seiner neuen Constitution berechtigt; denn beidem Grade der Kultur, welchen dieses Volk erreicht hat,und bei der intellectuellen und moralischen Kraft, diedemselben einwohnt, kann es durch etwas Unvollkom-menes und Halbes nicht befriedigt werden. Zugleichverkündigt die neue Constitution, welche das Fürsten-thum Neu sch atel sogleich nach der Rückkehr unterdie preußische Regierung erhielt (welche unter derSchweiz aufgeführt wird, weil Neufchatel nuneinen der 22 Cantons der Schweiz bildet), daß einliberaler und milder Geist in den obersten Staatsbehör-den der Monarchie waltet.
Dieser gesammten Monarchie ward zu der Zeit, wodas Volk zum zweiten Niesenkampfe gegen den wiederauf französischem Boden erschienenen Napoleon aufge-fordcrt ward, — am 22. Mai 1813 vom Könige einerepräsentative Verfassung in den heiligsten Zu-sicherungen verheißen. Bis nun diese Verfassung selbsterscheint, stehe hier das königliche De er et, dasdiese Verfassung nach ihren Erundzügen ankündigt.