Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
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Constitution vom 22. July 1827.

herzoglichen Krone mit 7 Millionen polnischer Gulden,(den Gulden zu 4 Gr. gerechnet,) für eine in Warschauregierende besondere Dynastie nicht hatte hinreichen ko»,nen; sowie der König von Sachsen, wahrend seinersechsjährigen Negierung über diesen Staat, nie einenGulden der ihm bestimmten Einkünfte für sich bezogen,sondern zum Nutzen des Herzogthums verwendet, unddemselben sogar noch ansehnliche Vorschüsse gemacht hak,wie sich dies aus dem am 18. Mai 1815 zu Wien vonSachsen mit Preußen abgeschlossenen Frieden ergab, inwelchem diese Vorschüsse zu 2,555,193 fl. berechnetwurden.

Wie, nach dem Wiener Frieden, das HerzogthmnWarschau, das bis dahin auf 1851 Quadratmeilcneine Bevölkerung von 2,319,300 Einwohnern um-schloß, durch einen Zuwachs von 920 Quadratmeilcnund 1,400,000 neuer Bürger verstärkt ward, kamen zuden bisherigen 6 Departementen noch 4 neue Departe-ment«: hinzu, so daß seit dem königlichen Decrete vom17. Apr. 1810 dieser Staat aus is Departementenbestand.

Als aber Napoleon am 22. Jnny 1812 den vonihm sogenannten zweiten polnischen Krieg gegenRußland eröffnet«:, war bereits von ihm der Erzbischofsvon Mecheln, de Pradt, als Ambassadeur nach War-schau gesandt, und von dem Könige von Sachsen dasdasige Minisierconseil beauftragt worden, in dringendenFallen seine Rechte und die Verfassung zu vertreten.Der zusammenberufene Reichstag proclamirte am 28.Juny 1812 die Wiederherstellung des König-reiches Polen, mit Einschluß aller derjenigen Pro-vinzen, welche in den drei Theilungen an Rußland ge-kommen waren.