Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
46
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Wir Napoleon- von Gottes Gnade» und durch dieConstitutionen Kaiser der Franzosen, König von Italien,Beschützer des rheinischen Bundes- haben genehmigt undgenehmigen vorstehendes Verfassungsstatut, welches unsin Vollziehung des Z. Art. des Tilsiter Tractats vorgelegtworden ist- und welches wir für angemessen halten, unsereVerpflichtungen gegen die Völker von Warschau und Groß/polen zu erfüllen, indem es ihre Freiheiten und Rechte mitder Ruhe der benachbarten Staaten in Einklang bringt.

So geschehen im königlichen Pallaste zu Dresden denrr. Jul. 1807. (Unterz.) Napoleon.

Durch den Kaiser, der Minister Staats.- Sccrctar,(Unterz.) H. B. Wäret.

Wenn die ökste polnische Constitution im Ganzendas Gepräge einer N a t i 0 n a l Verfassung trug; soleuchtet aus dem Verfassungsstatute des HerzogthumsWarschau die Nachbildung der jungem europäischenConstitutionen, und besonders der französischen, hervor.Demungeachtet berücksichtigte sie Vieles aus den kocal-verhaltnissen der polnischen Nation. Sie erhob die ka-tholische Religion zur Staatsreligion, ob sie gleich denfreien und öffentlichen Kultus für jede andere Religionaussprach. Sie erneuerte den Namen der Landboten,der Woywoden und Kastellane, obgleich die innere Or-ganisation des Senats, des Staatsraths und des Mi-nisterconseils, und die Einsetzung von Prafecten, Unter-prafecten und Maires, so wie die Einführung des Na»polemischen Gesetzbuches die neue Verfassung der fran-zösischen näher brachte. Ein großer Vorschritt zur ho-hem Civilisation der polnischen Nation war die Ver-nichtung der Leibeigenschaft, und die Gleich,stellung aller Bürger vor dem Gesetze. Kaum darf esaber bemerkt werden, daß die geringe Ausstattung der