Der H. Abschnitt.
Z2il
Der II. Abschnitt.
Die Gesetze des freyerr Falles natürlichschwerer Körper.
15 §.
C^edes Theilchen einer schweren Masse sinkt in gra-der linie gegen die Erde herab, wenn nichts vor-Händen ist, das diese Bewegung hindert: damit esin Bewegung komme, bedarf es keines Skosses odersonst einer äußern Ursache, vielmehr erfolgt die Be-wegung, so bald man cs nicht mehr halt. Wie mmjede Bewegung miteiner gewissen Geschwindigkeit er-folgt, so hak auch jeder schwere herabfallende Puncteine gewisse Geschwindigkeit. Im ersten Augenblick,womit die Bewegung ansieng, hatte er noch keine Ge-schwindigkeit, er war anfangs in Ruhe, allererst nachVerlauf einer gewissen Zeit hat er eine gewisse Ge-schwindigkeit erlangt: also muß wenigstens im Anfangder Bewegung die Geschwindigkeit eines jeden herab-fallenden schweren PunctS zunehmen. Eben diesallmahlrge Zunebmcn der Geschwindigkeit istein Estcct der Schwere als einer bewegendenKraft, denn wenn die Masse bloß träge, nicht schwerwäre, so bliebe sie in Ruhe, wenn sonst keine Ursachevorhanden wäre, welche sie in Bewegung fetzte. Wennnach Verlauf einer gewissen Zeit feit dem Anfang derBewegung die Schwere aufhörte zu würken; so wür-de die Masse von diesem Augenblick an mit der nunschon erlangten Geschwindigkeit die Bewegung gleich-förmig fortsetzen, die Masse würde zwar in einerleyKürst. Mmhem.il. Th. 2. B. T Vkl>