Der IV. Abschnitt.
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Utz! und Le drückende Kräfte im Gleichgewicht,^ (zr §.) also anch die in 8 und L herabhängendenGewichte.
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Der IV.
Vom Schwerpunct der festen Körper, miteinigen Anwendungen dieser Lehre.
6i §.
enn zwey oder mehr Puncte k, (), 8, 8, einer -festen Ebene VL mit Gewichten beschwert sind;so giebk es für alle diese Gewichte einen gemeinschaft-lichen Schwerpunct. Denn die Gewichte ?, (), ha-ben ihren Schwerpunct ^ in der graben Linieuild wenn das dritte Gewicht 8, hinzukommt; so hatein Gewicht8 -l- tZ^in gehängt mit dem Gewicht 8.einen gemeinschaftlichen Schwerpunct 8 in ^8.Kommt das vierte Gewicht 8 hinzu; so hat ein Ge-wicht l? -s- 8 in 8 gehängt mit 8 einen ge-
meinschaftlichen Schwerpunct 0 in der graben Li-nie 88. So gilt der Schluß von jeder Anzahlder Gewichte auf die nächstfolgende um Eins grös-sere Anzahl. Eben dieser Punct kann kürzer derSchwerpunct der Ebene selbst heissen, besondersalsdenn, wenn man sich ?, 8, 8, u. s. f. selbst
als schwere Puncte vorstellt.
Wird die Ebene durch einen Widerstand in die-sem Schwerpunct so gehalten, daß sie sich zwar umdenselben drehen, sonst aber nicht weichen kann, soruhet die Ebene in jeder Lage.
Rarsk.rNKtb.l.TH.3.B. D 62 §,
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