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saren-Bataillon auf 235 Mann der Abzug während 10 Monategemacht. Nur die Towarczys hatten keinen Abzug.
Einem Fuß-Artillerie-Regiment wurde die Löhnung auf 850Beurlaubte während 11 Monate und dem reitenden Artillerie-Regiment auf 900 Mann cinbehalten. Die Garnison-Artillerieund die Pontonier-Kompagnie hatten keinen Abzug; dagegen dieMineur-Kompagnie auf 10 Gern, für 10 Monate.
Die Armee bestand nach diesen Angaben aus 108,133 Dienst-thuenden und ans ! 31,607 königlichen Beurlaubten. Der Er-trag der Benrlanbtengelder betrug jährlich gegen 1^- MillionenThaler, doch waren ans diese Ersparniß die Gehalte der überzäh-ligen Offiziere und alle außergewöhnlichen Ausgaben angewiesen.
Die Bestimmung der Leute, welche beurlaubt werden sollten,hing von den Regimentern ab, mit Ausschluß der Rekruten, welcheder Regel nach im ersten Jahre zum Dienst verbleiben sollten.Bei der Kavallerie mußten die zum Dienst zurückbleibenden Mann-schaften die Pferde der Beurlaubten mit versehen. Nach Abzugder königlichen Urlauber blieben der Infanterie-Kompagnie noch76 Mann zum Dienst, von welchen nun noch auf Rechnung desKompagniechess so viel Mann beurlaubt werden durften, als derNachtdienst gestattete, wenn der Soldat mindestens 3 Nächte vonder Wache befreit wurde. Diese sogenannten Frei Wächter durf-ten in der Regel nur in der Garnison selbst oder doch wenigstensso nahe bei derselben beurlaubt werden, daß sie in einem Tageeinbeordert, und die Kompagnie, wenn es befohlen wurde, mitdem kompleten dienstthnenden Stande zum Ererzieren ausrückenkonnte. Die Frciwächter zerfielen in 2 Klassen, in solche, welchedas ganze Jahr, die Uebnngszeit ausgenommen, beurlaubt waren,und die ganz wie königliche Beurlaubte in Ansehung der Monti-rungsstücke, des Servises rc. behandelt wurden, und in solche, dieentweder nur einen zeitlichen oder einen schwachen Verdienst hat-ten, und denen daher außer dem Solde Alles gereicht wurde, wasdem Soldaten zukam, die es sich aber gefallen lassen mußten, zu-nächst zum Dienst eingezogen zu werde», wenn sich bei den Dienst-thuern ein Abgang aufthat. Es geht hieraus hervor, daß beiden verschiedenen Regimentern, ja selbst in den Kompagnien, die