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In der Zeit des Friedens war bei der preußischen Armeenur ein Theil der Einländer zum Dienste bei der Fahne; derandere Theil wurde in die Kantons beurlaubt. Für diese Be-urlaubten wurde kein Sold bezahlt, ausgenommen in der Erer-zierzeit, die in der Regel auf 4 Wochen berechnet wurde. MitAusnahme von 20 Beurlaubten pvr Infanterie-Kompagnie warin den Etats der Armee dieser Sold aber mit ausgeworfen, undwurde nur von der General-Kriegskasse in den Monaten einbe-halten, wo die Beurlaubung statt fand, so daß, wenn bei beson-deren Veranlassungen, auch außer dem Fall eines Krieges, dieZurückbehaltung der Beurlaubten bei der Fahne befohlen wurde,cs keiner neuen Anweisung, sondern nur der Sistirung des Ab-zuges bedurfte. Auf 20 Mann der Infanterie-Kompagnie wargar kein Etat ausgeworfen; 10 Mann blieben, wie bereits er-wähnt worden, auch während der Ererzierzeit abwechselnd im Kan-ton zurück; für 10 Alaun hingegen, den sogenannten Ueberkom-pleten, mußte der Kompagniechef die Verpflegung während derUebungszeit aus eigenen Mitteln bestreiten. Während des Krie-ges wurde die Verpflegung für diese 20 Mann auf den Feld-Etatangewiesen.
Nach diesen Festsetzungen wurde den Infanterie-Regimenternder Berliner Garnison die Löhnung auf 28 Unteres, 42 Artill-,468 Gem., den anderen Infanterie-Regimentern au^' 28 Unteres-,42 Artill., 588 Gem-, den 3. Musketier-Bataillonen auf 200 Gem.,de» Füsilier-Bataillonen aus 8 Unteres-, 216 Gem-, dem Regi-ment Fußjäger auf 240 Gem., dem Regiment Garde auf 360Gem. und dem Grenadier-Garde-Bataillon auf 180 Gem. für10 Monate einbehalten. Nur dem 1. Bataillon Garde wurdekein Abzug gemacht.
Bei der Kavallerie wurde sämmtlichen Kürassier- und Dra-goner-Regimentern auf 200 Gem., den beiden doppelten Regimen-tern auf 400 Gem-, einem Husaren-Regiment auf 470 und dem Hu-
dle Ursachen zu allen den traurigen Erscheinungen dieser Tage, und von daab sann er wobt unausgesetzt nach, wie ein besserer Zustand hervvrgernfenwerden könne.