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Zahl der Freiwächter, und mithin auch die Einnahme der Kom-pagniechess sehr verschieden war, je nachdem der mehr oder min-der starke Nachtdienst und die Gelegenheit znm Erwerb, die Ver-mehrung derselben gestattete. Dem Regiment Fußjäger wurden96 Mann per Kompagnie zum Dienst besoldet, so daß bei dergünstigen Gelegenheit, die gelernten Jäger im Dienst von Ober-förstern, Herrschaften ic. unterzubringen, und bei dem geringenNachtdienst in den kleinen Garnisonen des Regiments, die Kom-pagniechefs eine beträchtliche Einnahme von den Freiwächtern hat-ten, worauf indessen bei Bestimmung des Gehalts Rücksicht ge-nommen worden war. — Bei der Artillerie war der dieustthuendeStand, inbegriffen der Bombardiere, 97 Mann per Kompagnie,wegen der außer dem Nachtdienst erforderlichen Leute zu den Ar-tillerie- und Laboratorien-Arbeiten;') bei der reit. Artillerie 104Mann. — Die Kürassiere und Dragoner hatten 92, die Husaren85 Dienstthner per Schwadron, indessen wurde bei ihnen dieZahl der Freiwächter durch die Bestimmung beschränkt, daß jederMann nicht mehr als 2 Pferde zu warten haben sollte.
Es darf nicht verkannt werden, daß dieses Beurlaubungs-svstem die Veranlassung gab, daß der Kompagnicchef rc. seineseigenen Interesses wegen, lebhaften Antheil an dem Wohlständeund der Oekonomie der Soldaten seiner Kompagnie nahm, daßer die Soldatensvhne ein Handwerk lernen ließ, die eintretendenRekruten oder Nen-Verheiratheten durch Vorschüsse zur Anschaf-fung von Handwerkzeug, Betten rc. unterstützte, für die Leute sei-ner Kompagnie gutsagte, wenn sie einträgliche Arbeiten erhaltenkonnten, die eine Art von Kaution erforderten rc. Alles Vortheile,die bei der langen Dienstzeit und bei dem geringen Solde höchstwesentlich waren; aber der Nachtheile und der Mißbräuche warendurch das ganze Beurlaubungssystem viel mehr. Es trug haupt-sächlich dazu bei, den älteren Offizier wie den gemeinen Mann
1) Es konnten bei der Artillerie auch Bombardiere beurlaubt werden,doch war der Kompagniechef verpflichtet, seinem Premier-Lieutenant einemonatliche Zulage von 10 Rthlr. und dem Seconde-Lientenant von 3 Rthlr.zu zahlen.