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aber auch mit einbegriffen: die bei der Kompagnie gebornen Sol-datensöhne, sowohl der dienstthuenden Ein- als der Ausländer,die aus kantonfreien Städten und Bezirken cintretenden Freiwil-ligen, und diejenigen Einländer, welche wegen Unsicherheit, we-gen Nichtgestellung bei der Kantonrevision und dergl. zu Auslän-dern erklärt wurden. Diese sämmtlichen Leute wurden in denStammrollen roth geschrieben, und durfte ihr eigentliches Verhält-nis! nicht verschwiegen werden.
Die Zahl der Ausländer war vor dem Jahre 1806 beträcht-licher gewesen, indem der Zuwachs der Kantons an Seelen be-nutzt worden war, um die Zahl der Einländer zn vermehren.Nach einem königlichen Befehl, der aber durch den Ausbruch desKrieges in der Ausführung unterbrochen wurde, sollte der Aus-länder-Etat noch allmälig um kl» Mann per Kompagnie ver-mindert werden. Es beweist dies, daß man die Nachtheile, welchemit dem Heranziehen einer bedeutenden Zahl Ausländer verbun-den waren, wohl gefühlt hatte, daß aber die Grundsätze über dieMilitärpflichtigkeit, im Verein mit der Stärke der Armee in Frie-denszeiten, es unmöglich machten, der Ausländer ganz zu ent-behren.
Der Ersatz der Einländer geschah aus dem Kanton nachden Bestimmungen des Kanton-Reglements- Hiernach war dasganze Land in bestimmte Kantons nach der Zahl der Feuerstellencingetheilt, und jeden: Regiment :c. ein solcher Kanton zur Ergän-zung an Einländern zugewiesen. Alle Feuerstellen waren grund-sätzlich kantonpflichtig; die Geburt auf einer solchen Feuerstelleentschied die Kantonpflichtigkeit. Ausnahmen von der Wichtigkeitgab es aber so viele, daß die Last des Militärdienstes wesentlichnur auf den: ärmeren Theil des Volkes ruhte. Der Adel warpersönlich befreit. Unbedingt erimirt waren die Besitzer adligerGüter, wenn ein solches Gut 12,000 Thlr. und darüber an Werthhatte; ferner, die im Dienst des Staats stehenden, vereideten Ci-vilbediente, die Söhne der Räthe und erpedirenden Secretairs beiden Landeskollegien, der Konsistorialräthe und der Professoren beiden Universitäten, einzelne Städte und ganze Distrikte durch be-
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