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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
Entstehung
Seite
603
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eine einigermaßen tüchtige lind starke Besatzung, da an eine gründ-liche Unterstützung des Logements noch gar nicht zu denken war.

Es würden beim Schluß dieses Kapitels noch die Streife-reien der Garnison von Kolberg in dem betrachteten Zeitraumnachzuholen sein.

Am 28. April waren von der Kommandantur und vomSchill'schen Korps mehrere Unteroffiziere mit kleinen Abtheilungenansgesandt worden, um sich auf die feindlichen Verbindungen zuwerfen, Transporte und Kassen aufzuheben und Ranzionirte zusammeln.

Der Vvlontair Müller erhielt zu diesem Zweck vom Lieute-nant Gruben ein Kommando von 12 Mann. Am 3. Mai über-fiel er in Pyritz 8 Offiziere und 10 Unteroffiziere des herzoglich-sächsischen Kontingents, die am 30. April das Lager vor Kolbergverlassen hatten, um Ersatzmanuschasten einzuholen, und nahm siesämmtlich gefangen, entließ sie aber wieder auf ihr Ehrenwort undsetzte seinen Marsch fort'). Bei Nipperwiese, unterhalb Schwedt,ging er über die Oder und richtete seinen Marsch auf Anger-münde. Der Magistrat, von dem Anmarsch des Volontairs Mül-ler frühzeitig unterrichtet, und geschreckt durch die auf ihm ruhendeschwere Verantwortung, forderte die Bürger auf, sich zu bewaff-nen und der Streifpartei entgegenzugehen, um dieselbe gefangenzu nehmen^). Die Bürger folgten der Aufforderung indessen nichtallein nicht, sondern holten den Volontair Müller ein und bewir-theten ihn freundlich. In Angermünde sowohl wie in Joachims-thal wurden die von den Franzosen ans Einwohnern errichtetenGend'armes, die sich durch ihren Diensteifer, namentlich in Ver-folgung von Nanzionirten, besonders verhaßt gemacht hatten, ent-waffnet. Bei Zehdenik ging der rc. Müller über die Havel, und

1) Die Franzosen betrachteten das gegebene Ehrenwort an dergleichenStreisparteien als nicht bindend.

2) Die Franzosen hatten erst am 8. April den Kämmerer Schulz undden Kaufmann Kersten aus Kyritz, !n Folge des Ueberfalls eines Wacht-meisters Fischer mir einigen Mann in der Nacht zum 1. April, vor einKriegsgericht gestellt und, trotz der erwiesenen völligen Unschuld, erschießenlassen.