zu machen" — und eine solche Aufforderung wurde sogar in derFestung Schweidnitz, unter den Augen des Kommandanten, denBürgern vom Magistrat durch öffentlichen Anschlag mitgetheilt.
Der General Lindener glaubte uunmehr keine Zeit verlierenzu dürfen, auch ohne höhern Befehl mit der Armirung der Fe-stungen vorznschreiten, da er aus der Richtung des Rückzuges derArmee überzeugt worden war, daß Schlesien sich selbst überlassenbleiben würde. Er ertheilte die nöthigen Befehle, und machtedem Könige die schuldige Meldung. Tie Beurlaubten wurdeneinberufen, die Festungs-Artillerie durch Kommandos aus dem2. Feld-Artillcrie-Regiment verstärkt, die Mineurs in die Festun-gen verthcilt, und die Füsilier-Depots und Jnvalidenkompagnienin dieselben hineingezogen. In den meisten Garnisonen nahmendie Bürger rühmlichen Antheil an den Arbeiten zur Wehrbar-machung der Festungen. In der ganzen Provinz wurde zur bes-sern Winterbekteidung der Armee gesammelt, so daß bereits unterdem 3. November eine ansehnliche Anzahl Kleidungsstücke nachGraudenz abgehen konnte; einzelne Edelleute machten sich anhei-schig, ganze Schwadronen und Kompagnien zu equipiren re.
Erst am 20. Oktober erhielt die Kommandantur von Glo-gau, aber diese ausschließlich, von dem. Jngenieurdepartemcnt dieAnweisung, die Festung aufs Schleunigste zu armiren, und Alleszu veranlassen, was die VertheidignngSfähigkeit derselben erhöhenkönne.
Am 23. und 24. Oktober ging endlich bei dem General Lin-dencr und den verschiedenen Kommandanten der königliche Befehlvom 2l. ans Küstrin ein: die anvertrauten Festungen sofort zurernstesten Gegenwehr vorzubereiten, und über den Zustand dersel-ben zu berichten. Gleichzeitig ordnete der König durch den Mi-nister Grafen Hoym die Vertheilung der Kavalleriedepots in dieFestungen an, mit dem Befehle, die Remonten auf das rechteOder-Ufer zurückzunehmen, die berittenen Kavalleristen aber, imPerein mit den einzuziehenden Forstbedienten und berittenen Grenz-jägern, zum Patrouilliren, zur Erhaltung der Verbindung unterden verschiedenen Festungen, und zur Beobachtung der zum Feindeführenden Straßen zu benutzen, zugleich alle Fähren und Fahr-