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zeuge aus den Flüssen der Provinz nach den Festungen zusam-menzubringen und daselbst aufzubewahren.
Unterm 24. Oktober befahl der König ferner: dasi alle Vor-räthe von Gewehren oder sonstigen Armatur- und Lederzeugstücken,welche sich in den Festungen vorfänden, mit Vorspann, unter Be-deckung einiger Infanterie, nach Graudenz geschafft werden soll-ten. An die Kommandanturen von Breslau und Glogau ergingder Befehl, auch die Feldgeschütze des 1. Bataillons 2. Artillerie-Regiments sofort nach Graudenz abgehen zu lassen. Der Mi-nister Graf Hoym sollte alle noch in Schlesien vorhandenen Mon-tirungs-Materialien, alle ordinairen, zur Bekleidung der Soldatengeeigneten Tuche, die sich bei Kaufleuten und Fabrikanten vor-räthig befänden, schleunigst nach Graudenz absenden.
Am 25. Oktober befahl der König dem Minister, sämmtlicheirgend entbehrliche, zum Militärdienst taugliche Kantonisten, ohneRücksicht auf das Maaß, ausheben, und sie Distriktsweise, allmä-lig wie sie zusammenkommen würden, nach Graudenz abgehen zulassen. Unterm 27. wurde diese Kabinetsordre den betreffendenLandräthen mitgetheilt, und die Punkte Poln. Wartenberg, Briegund Oppeln als Sammelpunkte der Rekruten festgestellt, um vondort Kreisweise sogleich weiter in Marsch gesetzt zu werden.
Unter demselben Datum antwortete der König aus die Be-richte der Kommandanturen über den Zustand ihrer Festungen,und setzte hinzu:
„Ich mache es Euch aufs Neue zur unverbrüchlichen Pflicht,die Euch anvertrauten Festungen nicht in des Feindes Gewaltkommen zu lassen." —
Dem General Lindener wurde geschrieben:
„Ich habe aus Eurem Berichte gern entnommen, daß Ihrauf die Sicherstellung der schlesischen Festungen gegen einen feind-lichen Angriff Bedacht genommen habt, genehmige alle Eure zudem Ende getroffenen Anordnungen, und überlasse Euch zur best-möglichsten Erreichung des vorliegenden Zwecks alle vorhandenenMittel in Anwendung zu bringen, da die Umstände nicht ver-statten, den Festungen jetzt noch anderweitig zu Hülfe zu kommen.Es gereicht Mir zum Wohlgefallen, daß die Bürger in den Städ-