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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
Entstehung
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konnte sich jedoch nicht entschließen, irgend eine Anordnung zutreffen.

Am 19. Oktober traf die offizielle Nachricht von den un-glücklichen Ereignissen an der Saale in Breslau ein. Die Be-stürzung war auch in Schlesien allgemein, und um desto größer,je unerwarteter der Schlag erfolgt war. Die Unglücksnachrichtenfolgten nun täglich, immer entsetzlicher, immer niederschlagendcr;das Verderben, das über Preußen hereinbrach, erschien riesengroßund Alles überwältigend, so daß in den Gemüthern Derer, welchecs wohl noch in ihrer Macht gehabt hätten, den Sturm zumgroßen Thcil zu beschwören, jede Hoffnung dazu von vorn her-ein aufgegeben wurde. Diese Hoffnungslosigkeit, die jede An-strengung zum Widerstand für unnütz, ja für schädlich erachtete,war bei Beamten um so auffallender, denen die Thaten des gro-ßen Königs noch in frischem Andenken leben mußten, eines Kö-nigs, der nur dadurch, daß er nie verzweifelte, den Kampf mitEuropa ehrenvoll beendete und Schlesien behauptete. Der Mi-nister Graf Hoym erklärte öffentlich, daß Alles verloren, und alleAnstrengungen umsonst seien, trotz dem, daß der gesunde Sinndes treuen, schlesischen Volkes diese Verzwcifelung keinesweges indem Maaße theilte, sondern zu allen Opfern bereit war, welcheeine kräftige Verteidigung der Provinz erforderlich gemacht ha-ben würde.

Um eine Anschauung zu gewähren, welcher Geist die Män-ner beseelte, von welchen der König erwarten konnte, daß sie denletzten Hauch verwenden würden den Sturz des Vaterlandes we-nigstens aufzuhalten, möge unter Vielem das Nachfolgende genü-gen. Als die Nachricht von der Niederlage der preußischen Armeenach Schlesien gelangt war, wurde') von der obersten Provin-zialbehörde die Aufforderung an die Einwohner erlassen:imFall einer feindlichen Invasion, den fremden Truppen mit Be-reitwilligkeit und höflichem Betragen zuvorzukommen und, so weites die Kräfte erlauben würden, ihre Forderungen zu befriedigen,sich auch, bei Annäherung des Feindes, in Zeiten hierzu gefaßt

1) im völligen Gegensatz zn dem Landsturm-Edikl von 1813.