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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
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zuge berühren würden, nni die Streitmittel derselben zu verstärken.Er verabredete daher bereits am 2l. September mit dem Pro-vinzial-Minister Grafen Hoym, welcher schon unter König Frie-drich II- an der Spitze der Verwaltung von Schlesien gestandenhatte, die nöthigen Maßregeln, um für den Fall, daß der Befehlzur Armirung der Festungen einging, ohne Verzug ans Werk ge-hen zu können-

Bei dieser Zusammenkunft brachte der General Lindener zu-gleich die Errichtung der durch die Kabiuelsordre vom 9. Dezem-ber 1805 angeordneten Land-Reserve-Bataillone') zur Verstär-kung der Festungsbesatzungen zur Sprache, wurde indessen vondem Minister mit den Worten zurückgewiesen:daß außer demallgemein bekannten Plan zur Formation dieser Bataillone, durch-aus nicht weiter in der Sache vorgeschritten sei, und er ohneköniglichen Befehl sich nicht unterstehen würde, selbst darin etwasanzuordnen."

War diese Angabe des Ministers begründet, so kann mannur annehmen, daß die Schuld an den Behörden gelegen habe,welche die Ausführung des königlichen Befehls verabsäumt hatten.Der Minister wurde später noch mehrfach angegangen, eine königl.Ordre zur Formation jener Bataillone auszuwirken, oder dieselbeaus eigener Machtvollkommenheit zu ertheilen, wies jedoch jedeVorstellung der Art bestimmt zurück, weil er, wie der GeneralLindener sich ausdrückl:sich nie von dem Nutzen, wohl abervon dem nicht zu übersehenden Schaden solcher Aufgebote über-zeugen konnte, und schauderte, wenn er nur daran dachte."Es war die Errichtung einer solchen Art von Landwehr aller-dings ein neuer Gedanke, welcher Männern, wie dem GrafenHovm, die sich eine lange Reihe von Jahren in bestimmten For-men bewegt hatten, durchaus nicht zu Sinnen wollte, der sievöllig überwältigte, und dem sie daher auch bei allem Patriotis-mus, einen bestimmten Widerstand entgegenstellten.

Der Befehl zur Armirung der schlesischen Festungen bliebaus. Man bat das Ingenieur-Departement um Instruktion; es

1) Siehe den !. Band Seite 88 u. f.