• Ueber die Gerechtigkeit u. f. w.
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nicht fo nothwendig und fo voriheilhaft ift, als derUmgang zwifchen einzelnen Perfoiien, als ohnewelchen die menfchliche INatur fciilechterdings garnicht fubfiftiren kann. Da all’o die natürlicheVerbindlichkeit zur Gerechtigkeit zwifchen verfchie-denen Staaten nicht fo ftark ift, als zwilchen ein-zelnen Perfonen, fo mufs die moralifche Ver-bindlichkeit, welche aus jener entfteht, uothwen-dig auch von diefer Schwäche etwas erhalten; undwir muffen notlnvendigerweife mit einem Fürftenoder Minifter, der einen andern betrügt, mehrNachficht haben, als mit einem andern honettenManne, der fein Ehrenwort bricht.
Sollte man fragen, in welchem Verhält-niffe eigentlich diefe zwei Arten vonMoralität mit einander flehen? fo würdeich antworten, dafs diefes eine P'rage fey, woraufman niemals eine genau beftimmte Antwort gebenkann; und es ift nimmermehr möglich, die Pro-portion, die man zwifchen ihnen annehmen wollte,auf Zahlen zu bringen. Man kann ficher behaup-ten, dafs ficli diefe Proportion von felbft ohne alleKunft oder Studium des Menfchen finden werde; fowie diefes bei mehrern Gelegenheiten zu gefcliehenpflegt. Das menfchliche Leben lehrt uns die Gradeunfrer Pflicht weit eher, als die fcbarffinnigfte Phi-lofophie, die je erfonnen werden mag. Und diefeskann man als einen überzeugenden Beweis anfehen,dafs alle Menfchen einen dunkeln Begriff von iol-
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