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3 (1792) Ueber die Moral
Entstehung
Seite
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ftöfsig ein folcher Satz gewiffen Philofophen auchfcheinen mag, fo wird es doch leicht feyn, ihnvermöge derer Principien zu vertheidigen, wornachwir den Urfprung der Gerechtigkeit und Billigkeiterklärt haben.

Wenn Erfahrung die Menfchen gelehrt hat,dafs fie unmöglich ohne Gefellfchaft beftehen kön-nen, und dafs es unmöglich ift, die Gefellfchaft zuerhalten, wenn fie ihren Neigungen freien Lauf ver-ftatten; fo fchränkt ein fo dringendes ßediirfnifsfogleich ihre Handlungen ein, und legt ihnen eineVerbindlichkeit auf, folche Regeln zu beobach-ten, welche Gefetze der Gerechtigkeitheifsen. Diefe Verbindlichkeit des Intereffesbleibt hier nicht ftehen, fondern erweckt durch dennothwendigen Gang der Leidenfchaften und Empfin-dungen die moralifche Verbindlichkeit der Pflicht;wornach wir diejenigen Handlungen billigen, dieauf die Ruhe der Gefellfchaft abzielen, und diejeni-gen mifsbiliigen , welche auf Störung derfelben los-gehen. Diefelbige natürliche Verbindlichkeitdes Intereffes findet auch zwifchen unabhängigenKönigreichen ftatt, und erweckt diefelbige Mora-lität; lo dafs kein Sittenlehrer, und wenn er auchnoch fo korrupt dächte, einem Fürften feinen Bei-iall geben wird, der willkiihrlich und von freienStücken fein Wort bricht, oder ein Biindnifs ver-letzt. Allein hier muffen wir bemerken, dafs ob-gleich der Umgang verfchiedener Staaten vortheil-liaft und fogar bisweilen nothwendig ift, er doch

nicht