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3 (1792) Ueber die Moral
Entstehung
Seite
147
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Ueber die Gerechtigkeit u. f. w. 147

jene Gefetze der Gerechtigkeit als künftlich an-gefehen werden. Nachdem diefe Vortheile abereinmal eingeführt und anerkannt find, fo folgt dieEmpfindung der Moralität bei der Beobachtung die-fer Regeln natürlich und von feibft; obgleichnicht zu leugnen ift, dafs diefe auch durch neueKunft wieder vermehrt werde, und dafs die öf-fentlichen Verordnungen der Regenten und die Pri-vaterziehung der Eltern fehr viel dazu beitragen, unsein Gefühl für Ehre und Pflicht beizubringen, dafswir dadurch unfre Handlungen in Anleitung des Ei-genthums anderer Menfchen auf das ftrengfte jenenGefetzen gemäfs ordnen.

Siebenter Abfeh nitt,

Ueber den Urfprung der-'Regierung.

Nichts ift gewiffer als dafs die Menfi hen gröfs-tentheils durch Eigennutz regiert werden, und dafswenn fie ja ihr Intereffe weiter als über ihre eignePerfon ausdehnen, fielt folches doch niemals fehrw r eit erftrecke; und es ift ihnen im gemeinen Lebengar nicht gewöhnlich weiter zu gehen, als auf ihrenächften Freunde und Bekannte. Deffenunerachtetift es gewifs, dafs die Menfchen ihren eignen Vor-theil unmöglich auf eine wirkfamere Art beforgenkönnen, als wenn fie allgemein und unabänderlichdie Gefetze der Gerechtigkeit befolgen, als wo-durch fie allein die Gefellfchaft erhalten und fielt da-

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