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Zweiter’ Theil.
Ueber die Gerechtigkeit und Unge«rechtigkeit.
Erfter Abfchnitt.
Ob die Gerechtigkeit eine natürlicheoder künftliche Tugend fey?
Ich habe fchon zu verftehen gegeben, dafs nichtdieEmpfindung jeder Art derTugend natürlich fey;fondern, dafs es einige Tugenden giebt, die Ver-gnügen und Beifall vermittelft der Kunft oder derErfindung erwecken, welche durfch die Umftändeund 5 Bediirfniffe des Menfchengefchleclits veran-lafst werden. Von diefer Art ift nach meiner Mei-nung die Gerechtigkeit; und ehe ich noch dieNatur der künftlichen Einrichtung prüfe, worausdieEmpfindung dieferTugend entbanden ift, werdeich mich bemühen, diefe Behauptung durch einenkurzen, und wie ich hoffe, überzeugenden Beweiszu vertheidigen.
Es ift offenbar, dafs, wenn wir eine Handlungloben, wir blos auf die Beweggründe fehen, die fiehervorgebracht haben, und dafs wir die Handlun-gen als Zeichen oder Indikationen gewiffer Prin-cipien im Gemiithe oder im Charakter betrachten.DasAeufsere an der Handlung hat kein Verdienfu.Die moralifche Befchaffenheit müffen wir in dem
Inwen-