3S Ueber diemenfchliche Natur.
Schuld in gewiffen Handlungen natürlich oder kiinft-lich ift, fo ift doch gewifs, dafs die Handlungenfelbft künftlich find, und nach gewiffen Zweckenund Vorfätzen gefchehen; denn fonft könnten fienie unter eine cliefer Benennungen gehören. Es iftalfo unmöglich, dafs der Character des Natürlichenund Unnatürlichen in irgend einer Bedeutung jemalsdie Grenzen zwifcheu Tugend und Lafter bezeich-nen follte.
So find wir alfo wieder zu unferm erften Satzezurückgebracht, dafs nemlich Tugend durch dasVergnügen und Lafter durch das Mifsvergnügen un-terfchieden wird, welches eine Handlung, Gefinnungoder Charakter durch feine blofse Anfchauung undVorftellung in uns verurfacht. Diefe Entfcheidungift fehr bequem; weil fie uns auf die fimple Frageliinfiihrt, ob eine Handlung oder Gefin-nung bei ihrer Vorftellung oder An-fchauung im Allgemeinen, ein gewiffesVer gnügen oder Mifsvergnügen erzeugt,um den Urfprung ihrer moralifchen Recht - oderUnrechtmäfsigkeit zu zeigen, ohne auf unbegreif-liche Verhältniffe und Befcliaffenheiten Rücklichtzu nehmen, welche niemals'weder in der Naturwirklich gewefen find, noch in unfrer Phantafie alsklare und deutliche Begriffe exiftirt haben. Ichfchmeichle mir einen grofsen Theil meines gegen-wärtigen Vorhabens durch eineBeftimmung der Fra-ge ausgeführt zu haben , welche mir von aller Zwei-deutigkeit und Dunkelheit fo frei zu feyn fcheint.
Zwei-