Der UV. Abschnitt. 575
L.) Soll der Bogen seinem Halbmesser gleich
seyn, so hat man — — r, also»— — .igo"-§ 77
57,-957795rz° 8 °- 57° i?44"4ss" 22 W 29 VLi^ .... Soviele Grade und Theile einesGrades fasset jeder Bogen der fernem Halb-messer gleich ist. Weil ncmlich die Halbmessergegen ihre Peripherien einerlei) Verhältniß haben,(>95 §.) st haben die eben so grossen Dogen gegenihre Peripherien gleichfalls einerlei) Verhältniß, undfassen eben deßwegen gleichvirle Grad/ und Theileeines Grades. (,r 6 H.)
254 §.
fVenn man dcn N)rnkel, wozu ein Bo-gen gehört, der seinen, Halbmesser gleich ist,für die Einheit annimmr, so ist die Zahl, wel-che die Grösse eines jeden andern ^Vinkelsausdrückr, einerley mit derjenigen, welchedie Länge eines mit dem Halbmesser — 1 zwi-schen den Schenkeln eben des Ü)jnkels be-schriebenen Bogens angicbt.
Beweis. Es fty y der Winkel, wozu der sei-nem Halbmesser gleiche Bogen gehört, st ist derBogen — i, den man mit dem Halbmesser -- rzwischen seinen Schenkeln beschreibt. Mit eben demHalbmesser — 1 sey zwischen den Schenkeln einesandern Winkels P ein Bogen beschrieben, und die-ser Bogen sey — « so ist q : <p — i :mithinO wenn y I gesetzt wird, oder y ist in <pstvielmahl enthalten, als die Zahl angiebt, welchedie Länge des Bogens « ausdrückt.
Wird zwischen den Schenkeln eben des Win«
^ kels ein Bogen -V mit dem Halbmesser e- beschrie-ben,