Zor Anfangsgründe der Rechenkunst.
und brauche hiernächst bey Anwendung der Regel des17 z §. die Quotienten statt der dividirten ZahlendDenn vermöge des 170 §. bleiben die Quotienten indemselben Verhältniß, also erhellet, daß man dieerste und die mit ihr gleichartige Fragzahl so gegeneinander verkleinern könne, ohne daß solches die ge-suchte Zahl ändert. Weil ferner vermöge des 77; §.11. z. während der Rechnung der Nähme der Zahlennicht in Betrachtung kommt; so wird auch die ge- "suchte vierte Zahl nicht geändert, wenn man die ersteund zweyte nach der gemeinen Art des Ansatzes in dieMitte gesetzte Zahl, falls beyde ein gemeines Maasthaben, damit dividirt, und alsdenn die Quotientenbey Anwendung der Regel des 175 §. braucht.Daö ganze Erempel kommt alsdenn so zu stehen:
1 LPf. — 8 Thlr. — i Centner? ^
16 Pf 8) no Pf.
8) T" 2)
2 §ac. z z Thlr.
2)
i
Wenn unter den gegebenen Zahlen Brüche odergemischte Zahlen, die selbst nichts anders als uuei-gentliche Brüche sind, Vorkommen; so kann man,vermöge der angeführten Gründe, wenn man wie-derum den 170 §. vergleicht, die Brüche aus derRechnung wegschaffen, und statt derselben in allenFällen drcy ganze Zahlen erhalten, womit alsdennnach der Regel des 175 §. verfahren werden muß.Wenn in der zweyteu oder dritten Stelle ein Bruchstehet, so multiplieire man ihn und zugleich die Zahlin der ersten Stelle mit dem Nenner jenes Bruchs.
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