Der VII. Abschnitt. »49
Stellen hat, denn der Divisor; und dieser wirddurch das Abschneider! eben so vieler Decimal-Stel-lm in Quotienten auögedrückt, wenn alles aufgehk.Ist dies nicht, so wird der Zahler des Quotientenselbst eine ganze Zahl mit dem Bruch, welchen dieDivision nach den.R^eln des 6c> § gicb'k, sein Nen-ner aber noch der vorhin gedachte» Demnach mußdie ganze Zahl des Zählers so viele Decimalstellenbekommen, als die Regel ausdrückt; der Bruch, alsder zweite Theil des Zählers, aber muß mit demvorbin gedachten Nenner noch diridirt, oder, wel-ches dasselbe ist, sein Nenner damit multiplicirkwerden.
-i, Dieser Beweis wird völlig erläutert, wenn man^ ^ sich die Berechnung des vorigen Eremxels so vorstellt.
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IV. Wenn der Divisor eben so viel, oder mehrDeeimal-Stellen, als das Dividendum enthält; sol kann man vermöge des 121 § so viele Nullen rechter
^ Hand anhängen, als man für nöthig findet. Eben
dies Verfahren kann man allemahl anbringen, wenn14 man den Quotienten in mehrern Deeimal-Stellenausgedrückt verlanget, als die III Regel geben würde.Man schreibt zum Dividende» so viele Nullen hinzu,'h' cstö man für gut findet, (diese können auch, weil es >einerlei) ist, dem letzten Rest beygefüget werden). Esläst sich nemlich allemahl zum voraus absehen, wieviele Decimak-Stellen man im Quotienten erhalten. wird, weil es jederzeit so viele sind, als im Divi- ,', dendo mehr denn im Divisor Vorkommen. Je mehrDeeimal-Stellen man im Quotienten berechnet, desto"
K z genauer