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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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2921-2922
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<tar nicht ausfündig machenfuntc: 'Massen sodann auch eine Kuhdie nicht über 2 Jahr alt, und zu keinerArbeit gebraucht worden war, von derOchsten Stadt, wo der Erschlagene lag,gegeben, solche von den Priestern undWesten der Stadt an einem kieselichtcnsirt, oder vielmehr in einen Bach, ausUm keine andern abgeleitet wurden,noch um denzu nächst auch angebaueteskwd lag, geführet, und ihr darinne vonhinten zu mit einem Beile der Kopf ab-gehauen, und da solcher also im Bacheing, musten die Aeltestcn der Stadt ihretzande aus dem Dache über demselbenwaschen, und darzu sagen: HErr, un-sere Hände haben diß Blut nicbtvergossen. So Habens auck unsereAugen nickt gesehen: Hingegen spra-chen die Priester darzu: Ack HErr, seygnaöig Seinem voick Israel das duHErr erlöset haji,u. lege bist unschul-dige Blut nickt auf dein volck Is-rael! Wobey die Kuh, ohne daß jemandden ihr etwas nehmen durfte, vergra-bn, das Land umher aber beständig un-gebauet gelassen werden muste. Wurdeder Mörder entdeckt, ehe die Kuh hin-gerichtet wurde, muste man sie gehenlassen, durfte sie aber zu keiner Arbeitdrauchen, und wenn ste starb, mitsamt dem Leder vergraben; war aberauch der Erschlagene begraben, oder an' einem Baum gehenckt, oder zappelte noch,da man ihn fand, brauchte es dieserHandlung nicht, die hernach aber auchgar abkam, als des Mordens im gelob-ten Lande gar zuviel wurde g). Jndes-sm stellet« diese Kuh auch die Versöhnungdurch Christum vor, und wurde sie, nachtinigen, an stat des Mörders getödtet,"ach andern aber an stat der Aeltestendes Volckes, oder auch des JüdischenAolcks überhaupt r).

a) Iuuenal. Sät. VI. v. 48.

b) Pitisc. in Vacca.

c ) Virg .Acn.VLv.2j/, Homer. Od.

Üb. XI. V.2Q.

ö) Plutarch. in Lucullo.

Ouid. Fast. 1111. v. 62p.

f) Tob. /, 3.

g) Ioseph, Antiqu. lib. VIII. c.3.b) Alex. ab Alex. lib. VI. c. s.

V A D 2922

i) Marsham. Can. ebron. facul. IIII.

р. 62.

k) Lund. lud. Heiligt!), lib. III. c. 32.

»./.- 46.

l ) Maimon. ap. eumd.l. c.n.47.

m) Ebr. VllII, 13. /4.

n) Reland. Antiqu. Vet. Hebr. P. II.

с. 3.^23.

o) Lund. lud. Heiligt/), lib. III. c. 37.

11. 8.

p) Deut. XXL 3-

q) Lund. /. c. cap. sg.20.

r) Wolf. ad Lund. 1 . c. n. 23.

VACVNA war eine Göttin der

Römer, welche sonderlich von Acker-undBauer-Leuten verehret wurde, ingemeinaber für die Göttin des Müßiggangs ge-halten wird.

Ouid. Fast. VI. v. 307. s. Lex. Mythos.

in Vacuna.

VACVN ALI A war ein Fest, wel-ches der Vacun* von denen Land Leu-ten. nach vollbrachter ihrer FeldArbeit,im Monat Decembri qefeyret wurde,ohne daß doch bekannt ist, welchen Tageigentlich, und mochte sonst so ziemlichunsern Kirmsen gleich kommen.

Gyrald. Syntagm. X p- 323.

V A D ATI Ö war eine gerichtlicheHandlung, wenn ein Kläger einen ver-klagt, der Richter auch die Sache ange-nommen, der Verklagte unreinen Advo-caren gebethen, und der Kläger sodannansuchte, daß er auch Bürgen mitbrin-gen solte, welche für ihn cavirten, daßer sich geziemend stellen, und, da erSach- fällig werde, bezahlen, oder siedafür haften wollen a). Und das hießreum vadari b), und, da es der Ver-klagte annahm und Bürgen zu stellenversprach, hieß es Vadlmonittin promit-tere c); dergleichen Bürge aber hieß so-dann Vas, da ein anderer wieder warPräs. Stillere aber denn einer keineBürgen, so muste er ins Gefängniß ge-hen, und da bleiben, bis der Gerichts-Tag kam d), verglich er sich aber auchindessen mit seinem Gegner, so war derProceß aus e)j kam der angesetzte Tag,und einer siellete sich nicht, hatte er dieSache verlohrcn k), und das hieß beyden Griechen H*» g), oder auch3 ni 3 nur