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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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2359-2360
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R E P

2Z59 REM

REMPHAN soll ein besondererAbgott gewesen seyn, welchen die Kimder Israel »ntcr andern mit verehretcna). Indessen aber will man ihn dochfür eben den halten, der sonst auchCbiim qehcissen , weil man glaubt, dieEXX. Dollmetscher hatten ein Exemplarvor sich gehabt, so nicht deutlich genunggeschrieben gewesen, und sie also ausChiun Riphan und endlich des Wohl-klangs halber Remphan gemacht b).Wogegen andere Chiun vom EgyprischenChon ; Remphan aber vom Ebräischenrepbaim$kTsk\tn herleiten und beyder-seits den Herculem verstehen c). Da-von aber andere wieder abgehen undwollen, daß VII, 43, ober bet

LXX. Teu<p »>, vom Egyptischcn r^therkomme , welches den 8 aturnum be-deute d). Wenn aber auch eines Sternsbey dem Remphan gedacht wird, glaubtman, daß dergleichen auf des AbgottsKopff gemacht oder gebildet wordensey e), wie etwan auch der lul. Cwt'argebildet-;» werden pflegt k).

a) Act. VII, 43.

b) Schcergen. in Remphan.

c) Goodwin. Mos. & Aar. lih. IIII.c. 2. §. 23.

d) Hottinger. ad Goodwin. I. c.

e) Goodwin. l.c. §. 26.

f) Suet. Ge 's. c.8s. sf ad eum Tor-rent. & Casaub. /. c.

REMVRIAE waren ein Fest, soman den iz May zu Rom, dem Remo zuEhren, feyerte, um dessen Geist damitzu befriedigen, weil er an solchem Tagesoll erschlagen worden seyn a). Manhieß es hernach Lemuria b), wogegenauch ein Ort auf dem Auentino Remu-ria hieß, wo besagter Remut seines Theilsnach den Vogeln gesehen, da er und s» inBruder Romulus es auf selbige ankom-men liessen, von wem unter ihnen ihreneue Stadt den Nahmen haben solle c).

a) Ouid. Faß. V. v. 47g.

b) Dempster. adRosm.lib.I. c. n.

c) Festus in Remuria. Donat, de V.R. lih. III. c. 13- Nardin. üb. VII.c. 8-

Remurius Mons, s. Mons Remu-rius.

RENVNCIATIO war, wenn ein

2 }<So

Candidatus in den Comitiis die meistenStimmen hatte,und mithin von dem, derdie Comitia hielt, für den erkläret wurde,der er zu werden gesucht hakteWoraufes auch ein Pr*co oder Ausrufer demVolcke anmeldete b). Und wenn so-denn auch ein Bürgermeister sein Opferthat, um der Götter Beystand zu einemvorhabenden Kriege u. d. g.zu erlangen,und alles darbey gieng, wie es gehensolte, hieß es auch Renan datio , wenner dem Rathe ansagte, rite sacrificatumprecatiouemque satt am ejse c) , wo aberdas Opfer unglücklich ausfiel, hieß eS

minime litatum ejse d).

a) Cic pro Mur.c.t.

b) Gell. lib. XII. c.8, Cic.Agrar.il.c. 2.

c) Liv. lib. XXX XII. c. 30.

di Id. ltb.XXXXLc.j3.

REPETVNDAE, 1 c. pecunia ,

waren Gelder, welche Obrigkeitliche Per-sonen entweder von den gemeine» Ein-künften erhoben, und in ihre Beutel ge-steckt ; oder auch sonst von Bürgern inGerichts-Dingen und anderweits zurUngebühr eingetrieben und erpresset hat-ten. Sie kunten aber auch allemahl,nach niedergelegtem Amte, dafür recht-lich vernommen werden, und scheinet es,daß dergleichen zuerst wider die Skat-Halter in den Provintzen, deren Legatos,Qusestores n. d. g. oder auch Wider die,welche mit den Bunds - Genossen zu thunhatten, unternommen worden a). Daserste Gesetz darwider gab L. CalpurniusPifi Frugi b), und, da einer wegen der-gleichen überführet wurde, muste er insExsilium gehen, wenn er auch schon dasuntergeschlagene ersetzen kunte und wol-te c). Die Klage kunte auch wider dieErben vorgenommen werden, wennnicht der Verklagte starb, ehe er con»dernnim wurde; daher auch C LiciniusMacer fid) selbst mit dem Schnupf. Tu-che erstickte, ehe der Ausspruch gescha-he, damit nur seine Güter nicht in An-spruch genommen und seinen Erben ent-wendet werden kunten d).

a) Cic. Diuiti. c. f,

b) Id. Brüt. c. 27.

c) Id. Verr. IIII. c.io. Vellej, lib. II.