1803 M A R
äfö daß er fle muste curirett lasten ,wenn sie kranck war; ste rantzionirenmuste, wenn sie gefangen worden war;sie begraben lassen muste , wenn sie ge-storben war ; ihr bey feinem Tode foviel lassen muste, daß sie davon lebenkunte; wie auch sorgen, daß sie nach sei-nem Tode ihre Wohnung hatte, so lan-ge ste nehmlich nicht wieder heyrathete;für den Unterhalt ihrer Töchter sorgenmuste, bis solche verlobet wurden; endlichauch ihrem Sohne, ohne das väterlicheErdtheil, auch die Morgengabe zu lassen,die er bey seiner Heyrath seiner Brautgeben könne b). Hingegen muste eineFrau ihm wieder 4 Dinge leisten, nehm-lich, was sie machte, ihm lassen; stetsum und bey ihm seyn ; ihn ihr Ver-mögen brauchen, und endlich bey ihremTode seinen Antheil von ihrer Verlas-senschaft lassen c). Wobey sie ihm so-fern uncer andern Unterthan blieb, daßste auch keine Gelübde ohne dessen Wil-len thun d), noch sonst was von Wich-tigkeit unternehmen kunte; wohl aberzu Bezeugung ihrer Unterwürfigkeit eineMacht oder Decke aus dem Haupte kra-gen muste e),
a) Exod. XXI, /0.
b) Goodwin Mos. & Aar. lihr. V.(dp. 4. V Jg. & ad eum Hottinger./. c. Iken. Adtiqtf, Hehr, P. UI.c.j. §. 24 .
c) iken. l.c. § 2/.
d) Num. XXX, 7-8-p,
e) r Cor. XI so.
Bey den Griechen kausste anfangssich ei» jeder seine Frau a); hernach mu-ste diese ihre Oorem noch darzu mitbrin-gen und sich alko gleichkam für ihr eige-nes Geld verkauften b); welches aberSolon wieder aufhab, damit einer nichtsowohl aufs Vermögen, alö die Tugendbeym heyrathen sehen solte c). WelchesJL,ycurgu$ bey den Laccd*mometn thatdj. Indessen ab- r war sie hernach dochauch in seiner, und Nicht mehr des Va-ters Gewalt e). Jmmittelst mochte einMann deren auch wohl 2 nehmen 5);kunte sich auch, nach B finden, wiedervon ihr scheiden g); musie aber gesche-hen lassen, daß sie ihn auch sitz-m ließ,und wieder ihrer Wege gieng, wenn ie-
>8°4 J
doch die Richter befanden, daß sie gnug. E 4
same Ursache darzu hatte b). Bey sei- I
nem Tode kunte er sie auch einem an-der« überlassen und verloben i); so abervermuthlich doch mit der Frau ihrem r>(Willen geschehen muste, zumal sie dieselben f lfii
oft auch ihren freygelass-nen Knechten ,ü->>
überliessen, welches vermuthlich auch erfo- 1 jjddert wurde, wenn einer dem andern zu ^icLacedamon seine Frau liehe, oder auch ' mmit ihm vertauschete k). . w
a) Aristot. Polit, lib. II. c. 8. ^
b) Euripid. in Medea ap. PfeifF. An~ ,, ltiqu. Gr. lib. 1111 . c.3.
c) Plutarch. in Solone c. /7. ^ ,!
d) Aelian. VH. lib. VI. c. 6.
e) Eurip. ap. Stobseum Sermon. 7/, ,
f) Athen. lib. XIII. ab mit.
g) Demofth. Orat. k&1*
h) Pollux lib. III. c. 1. n. s. i'. 1
i) Demosth. Orat. I. in Stepb. item v
Orat. pro Phorm. ®
k) Plutarch. in Lyeurg. c.16. ] ) ä
Bey den Römern hatte ein Mann ^über seine Frau ziemliche Gewalt, so,daß wenn dieselbe sich nicht erbar gnug Wverhielt, sonderlich aber auch nur etwasWein getruncken hatte, er sie mit Zuzie- kOhung ihrer Anverwandten am Lebenstrafen kunte a), da er ste sonst sehrhonnet und als eine E'ondominam alles Vn,
seines Vermögens, oder omnium rerumac Pactorum participem , halten MU- |l«iste b). Welches sie sich auch wohl zubedienen wüsten, so, daß man wohl ehr «inglaubete, die Römer wären Herren der Jtmandern Völcker, ihre Weiber aber wie- 5®der Herren über sie c). Sie hatten mit- Hhin Freyheit auszugehen wie sie wollen; Ü*
die meisten Spiele mit anzusehen; mit Üjiizu Gaste zu geben; ihre weibliche Arbeit iß!
in ihren Vorhausern zu verrichten, und >4|sich also von jedermann sehen zu lassen, taund was der Freyheiten mehr waren d), iayMisbraucheten aber sie doch dieselben,tun- i
te der Mann sich auch von ihnen schei- i>,
den e); indessen aber auch sie wohl ei- %
nem anderen leihen, wenn einer gern tz,Kinder von einer haben wolte k), „
Sonst pflegte ein Mann auch wohl i
selbst die Loh-und Leichen-Rede bey dero ,Begräbnisse zu halten g); da er aberverreiset war, ihr seine Wiederkunft vor-her