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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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1789-1790
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die neuen Weiber fein bey ihren Man«nern blieben.

Augustin. de C. D. lib. VI. c.9.

M A N V ß I A E waren eigentlich dasGeld, welches vornehmlich vonderver-kaufften Beute ein-und in die Schatz-Kammer kam a); jedoch aber begriffensie vermuthlich auch die andern Gelderund Schatze mit, wenn sie öffentlich inden Triumphen mit eingeführet wurden,welche oft ungeheuere Summen aus-machten. Also, da Tarquinius Super-bus die Stadt Suessam Pometiam er-oberte , betrugen die Manubiae an die4000 Talente b), so nach unserm Gel-de ein 3 Millionen Thaler machten. L.Aemilius Paullus lieferte unter derenNahmen aus Macedonien 200000020HS. welche 6 Millionen und 250000Thaler machen c); Pompeius hingegenVon dem Mithridate 20000 SslUnK d),welche 15 Millionen unsers Geldes be-tragen, und Caesar in seinen Triumphenzusamme 65000 Talente e), welche ma-chen 48 Millionen und 750000 Tha-ler. Nach den Tändeleyen der Etrusci-schen Wahrsager hiessen Manubia auchdie Blitze, welche nach Unterscheid vondem Ioue, Marte, der Iunone undbem Austro oder Süd-Winde, herka-men ; oder auch bald von dem Ioue al-lein; bald von demselben auf Rath derDeorum consentium ; bald aber auchauf Rath der Deorum Superorum undinuolutorum , welche letztere Art fähigseyn solten, ein gantzes gemeinesWesenmit umzusiürtzen f).

a) Non. Cup. V. n.39. Gell. lib.XIII.cap. 24.

b) Dion. Halic. lib. 1111 .

c) Vellei. lib. I. c. 9.

d) Pitisc. in Manubiae.

e) Appian de B. C. lib. II.ap.eumd.I. c.

f) Serv. ad Virg. Aen. lib. I. v. 46.

MANVMISSIO, Sie Freylas-sung, war, wenn ein Herr seinen leib-eigenen Knecht seiner Knechtschaft ent-ließ, und mithin zu einem Ubertomachte.

Die Iüden waren dergleichen zu thungezwungen, wenn sie einem Knechte odereiner Magd ein Auge, oder einen Zahn

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ausgefchlagen a), ob man wohl solchesdoch nur von solchen Knechten undMägden verstehen will, welche sich zudem Jüdenthum bekannt hatten b).Also da einer eine Sclavin beschlief,muste er sie heyrathen, oder freplassen

c). Nicht weniger kunte ein Sclave sichselbst rantzioniren, oder solches auchvon einem andern geschehen, wenn «Sder Herr zufrieden war, dieser ihm auchvon sich selbst und aus freyem Willendie Freyheit schencken d). Jedoch warüberall ein schriftlicher Schein darbeynöthig, worauf der Herr schrieb: Ecceliber fis! oder Ecce fis tua potestatis e)/

a) Exod. XXI, 26. 27.

b) Iken. Antiqu. Hebr. P. III. cap. z.§. 27.

c) Deut. XXI, ii. 12.

d) Iken, /. c. §. 31.

e) Id. ibid. §. 32.

Die Griecken kunten ihren Leibeige»nen auch die Freyheit ertheilen, wie siewollen, die sich aber doch auch oft vonihren Herren los kaufften a), oder, dasich «in Herr nicht darzu verstehen unddas Geld annehmen wolte, kunte ihnein Knecht deßhalber verklagen, daß erihn einem anderen Herrn verlausten mu-ste, von dem er die Freyheit eher erlan-gen konte b). Jedoch durfte niemandseinen Knecht im Theatro frey sprechen,weil die Ehre für dergleichen Knecht all-zu groß hieß, daß gleichsam alle ver-sammleten Griechen Zeugen von dessenerlangter Freyheit seyn solten c). Hin.gegen trug dergleichen bey den Lacedä-moniern zum Zeichen erlangter Freyheiteinen Krantz auf dem Kopfe, und giengdamit um einige Tempel herum d).

a) Chrysost. Orat. XV. ap . Pfeiff, An-tiqu. Gr. lib. II. c. 17.

b) Plutarch. Vtb) öeiTtcöuuottxi.

c) Id, de X. Orator.

d) Alex. ab Alex. lib. ////. c. /0.

Die Römer machten damit die mei-sten Umstände. Denn bey ihnen über-kam ein Knecht die Freyheit bald censit,wenn er mit Willen oder auch auf Ge-heiß seines Herrns bey der Schätzungdes Volcks seinen Nahmen und Vermö-gen auch mit angab a); welche Art aber,wie es scheinet, wenigstens unter dem

Tiberio