»047 E M B
fidem frauder! und, da er das Geldzum dritten mahl für ihn empfieng,schlug ihn auch der Richter dem Kaufferzum drittenmahl zu. Und damit hießder Sohn von des Vaters Gewalt frey.Hierauf aber verkauffte der Kauffer oderPater stduciarius den Menschen dessenleiblichem Vater wieder, der ihn denn alseinen gekaufften Knecht ansähe, und so-denn frey ließ. womit dieser denn auchIm iuris oder sein eigener Herrwurde b).
a) Modestin, ff. de lurisd.
b) Sigon de ludic. lib.I. c./e.
EMBAMMA AMARVM,
bittere Salsen , war ein Sallat vonbittern Krautern, der bey dem Öfter-Lamme mit gegessen werden muste.W rs für Kräuter darzu gekommen, weißman nicht, und ratbcn einige auf Endi-vien; oderaufCichorien; die dritten aufLaÄuc; die vierdten aufLungen-Kraut,Disteln, Meer-Rettig, Nesseln u a.Wenigstens waren es bittere Krauter,die überall, und im Frühlinge, anbeyauch in gnugsamer Menge zu habenseyn musten a). Allein, da sie auch garnicht zu haben standen, wollen dir Jü-den auch, daß sie wegbleiben können b).Es muste aber auch Eßig darzu mit auf-gesetzt werden, da denn, nach vielen an-dern Cerimonien und Umstanden , derHausvater auch ein wenig von dem un-gesäuerten Brodt abbrach, etwas vonden bittern Kräutern darum wickelte,beydes in den Eßig, und sodann auchnoch in einen süssen von Feigen, Rosi-nen u. a. gemachten dicken Brey tuncke-te, anbey sagte: Gelober seyst vu,Herr unser Gott, V» Röntg verwett,ver du un» mir deinen Gebothen gosheiliget halt, und hast uns ungesäuertBrodr und bittere Salsen ;u essenbefohlen ! worauf er aß, was er ein-getunckt hatte c), den Segen über dasDanck Opfer sprach, und, nach dem erauch etwas weniges davon zu sich ge-nommen,segnete er auch das Oster-Lamm,worauf die völlige Mahlzeit anqieng,bey der die andern auch ungesäuertesBrodt mit den bittern Krautern in Eßigund anberegten Brey runckten und soassen d).
* E M P
‘048
a) Lund. lud. HeiVigth. Uhr. V. c ,,n.p.feqq.
b) Maimon. de Sacri f pafihal. c .s.§. 2. ap. Lund. /. c. n. jo.
c) Lund. l.c. n.p.feqq.
d) Id. ibid. n.64.
EMERITVM tuar bie Belohnungwelche ein Soldat bey den Römern be!kam. der seine crfoderten Feld-Zügege-tban, oder seine Jahre ausgedienet hatte.Ob es in Gelde, oder Feldern, oder bey^den zugleich bestanden, ingleichen ob cmi.ritum und pramium einerley oder un-terschiedene Dinge gewesen, wird nochdifputiref a). Indessen fallen doch diemeisten darauf, daß solches in Geldebestanden, und zwar daß Augurs ei.nem Praetoriano 50 00 Drachmas(625 Thaler), einem andern Soldatenaber ZOOO Drachmas (37; Thaler)darzu ausgesetzet habe b), wobey aberjene 16 Jahr, diese hingegen 20 Jahr ge-dienet haben musten. Allein nach derZeit gab letzten Caligula nur 1500Drachmas, und also gerade die Hesstedafür c) , welche kahle 187 Thaler 12Groschen machten. Jedoch muste esdergleichen Soldat für etwas mit rech-nen, daß er doch in gar gutem Ansehenstund, daher aber unter andern auch kei-nen delatorem, in honorem emerita mi-litia, abgeben durfte d).a) Franckenstein. de Aerar. Pop.Rom. c. 6. Putean de Stipend. mi-lit. cap. ty. Lipf ad Tac. Annal.libr. I. cap. 17. alii, apud Pitise.b. t.
b) Dio lib.LV. p.f 6 f. ap. emnd. l.c.
c) Suet. Calig. c, 44.
d) Martian. L. deferri ff. dc i<*refifei.
EMMELEA , Gr. fanlx, warein gewisser Tantz bey den Tragoedkn,oder auch das Skückgen, so darzu musseiret wurde.
Meurs ap. Schcetgcn. in intitXtt*.
EMPELORI waren ein Magistra»zu Lacedaemon, der zusähe, daß es aufdem Marckte im Handel und Wandelrecht zugienge, dergleichen die Agora-nomi auch zu Athen waren.
Cragius de Rep. Lacedamon. libr. //•
cap. P
EMPO-