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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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1045-1046
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das Frauen-Zimmer gieng, so Körbgenmit eben dergleichen Dingen auf denKöpfen trug, zum Andrucken, daß Pro-serpina übcrn Blumenpfiücken von demPlutone geraubet worden, Ceres aberdurch Bemessung Häupter des Mohnsihre Traurigkeit in etwas vergessen ha-be. Den fünffren Tag giengen dieMystae , Mannscn und Weibsen, desNachts mit Fackeln in Proceslion um-her ; den sechsten trug man das Bildbd Bacchi, als eines Sohns des Iouisund der Cereris, von bcm Ceramico zuAthen bis nach Eleutis; den siebendenwurde ein Kampf-Spiel im Ringen an-gestehet, und bekam der Obsieger einMaaß Gerste zum Gewinn ; der acbreTag hieß Epidauria , weil an solchemAesculapius von Epidauro gekommenund sich auch initiiert lassen; dernennte und letzte Tag hießda zwey Töpfe mit Wasser, einer gegenMorgen, und der andere gegen Abendgesetzt wurde, einer aber kam und einigemystische Worte sprach, und sie damitumstieß d). Und diese Ländelcyen sol.len sich denn von dem Erechtheo, einemEgypter, herschrciben, der bey grosserHungers-Noth das LandArricam mitGetreyde aus Egypten versorget, mit-hin aber auch diese EgYPtischen Cerimo«nie» bieselbst, alS nachmahliger König,eingeführet e); wogegen sie bis aufdenTheodosium M. gewahret, der sie end-lich völlig abschaffte, s. auch Mysteria.

a) Larnb. Bos Antiqu. Gr. P. I. c. / 6 .

b) Id. ibid. §. jo.

c) Vtd. Initia.

d) Meurs, & Castellan. ap. Schcet-gen.i« Eleusinia. Mars harn. Canon.Cbron. Sxcul. X p. ifg.

t) Diodor. Sicul. üb. 1 . c. iq.

ELEVTHERIA waren ein Festderer zu Platrea, welches sie alle 5Jahr zum Andencken des Siegs hielten,da von ihnen zooo Mann den Mardo-nium bey Megara mit dessen gesammtenArmee geschlagen hatten. Hernach fey-erten sie alle Jahr den i6 des Mama-fterionis mit allerhand Kampf-Spielen,Auszügen und Opfern.

Meurs. Eal'old, ap. Schoetgen. b. t.

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ELLIPON, Gr. ^war ein

Wurf mit den Talis, da einer wenigerwurf, als er wohl solre.

8 enftleb. deAlea Vet. c. VI 11 I. §. /s.

ELLYCHNIA, Tocbre sollenin den ehemahligen Begröbmß - Lampenvon Amianr oder Asbest gewesen seyn,und daher auch ohne Aufhören habenbrennen können ; allein, daß solches einnichtiges Vorgeben sey, und es über-haupt keine immer brennenden Lampengegeben habe, noch geben könne, habendie Gelehrten gnugsam bewiesen.

Licet, de Lucern. Antiqu. üb. II. c. zg.Ferrar. de Vet. Lucern. j'eptilcral.ap. Pitisc. in Ellychnium.

ELO GIVM heißt so viel als einTitel oder Überschrift über etwas, mit-hin also auch eine Erabschrift a) ; dieRubric über einer Rechnung b); dieAnzeigung einer Ubelthat, warum einMissethäter bestraft wurde c) ; alleinauch die Uberschrifft über den Ceüen derLohn-Huren, worinne gemeldet wurde,wie sie hiessen und was es koste, wenneiner da einkehren wolle. d). f. Titulus.

a) Cic. de Fin. üb. II. c. 3 y. Virg.Cul. v. 4/0.

b) Casaub. ad Suet. Ccef. c. 47.

c) Marcian . ff. XXXXVllI. 3. Suet.Calig. c. 27.

d) Tertull. de SpeBac. c. 7.

EMANCIPATIO war eine

rechtliche Tandeley der Römer, da einVater einen Sohn aus seiner vaterli-chen Gewalt erließ. Es mußte solchesvor dem Stadt-Richter geschehen a), undein anderer seyn, der den Sohn gleich-sam kauffte. Dieser sagte sodenn:

Hunc hominem ex iure Quiritium meumeße aio, quoniam emtus mibi hocare aneaque libra ! worauf der leibli-che Vater antwortete: Huncfilium me-vm tibi mancipo ; nahm damit das be-dungene Geld, und der Prxtor erkanntedem Kauffer den Sohn zu. Weil aberdoch bergleichenSohn bis aufden drittenBerkauff, immer wieder dem leiblichenVater anheim fiel; also sagte er endlichbey dem drittenmahle: Ego vero buncfilium meum tibi mancipo ea conditione,vt mihi remancipes , vt inter bonos be-ne agier oportet , ne propter te tuamque

fidem