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Von Cicerone Lex annua genannt Wirdc). Weil ak»r denn solche HerrenRecht-Sprecher immerzu von ihren ei-genen Edictis wieder abgiengen, nach.dem sie einem ka voriiiren oder nicht wol-ten ; hat C. Cornelius, ein TribunusPlebis, A. V. 636 ein Gesetz gegeben,daß solche Prstores und Aediles vonihren Edictis abzugehen nichr befugt seynsolten d). Weil aber doch solches auchNicht wider alle Ungerechtigkeiten derPraetorum genung seyn wolle, musteendlich Saluius lulianus , auf AdrianiBefehl, aus allen vorher publicierenEdictis eines zusamme schreiben, welchesEdißum Vrbanum, oder auch Edißumperpetuum hieß, ein kurtzer Begriff dersämmtlichen Römischen Rechte war, undvon da an von allen Richtern beobach-tet werden must« e).
a) Sigon de Ant. Iur.C.R. lib.l. c.p.
b) Id. ibid. c. io.
c) Cic. Verr. ap. Pitisc. h. t.
d) Dio ap. Sigon. de lud. lib.l. c. j.
e) Sigon. /. c.
E D 1 T IO N E S hiessen die Schau-Spiele, die einer auf seine Unkosten an-stellere, weicher daher auch Editor ge-nannt wurde, von dem, daß Edere mu-tius bieg, dergleichen Schau - Spiele an-stellen. Es musten dergleichen thun,weiche Quaestores , Praetores u. s. f. ge-worden , machten aber auch manchenzum Bettler a) , und gleichwohl, da sicheiner darzu nicht verstund, sondern auchwohl lieber von Rom wegging, schoßder Fiscus die Kosten her, die er hernachnolens volens wieder ersetzen muste b).Indessen aber, da er dergleichen dochwolte halten lassen, ließ er durch einenöffentlichen Anschlag dem Volcke wissen,welchen Tag sie angestellet werden solten,wie viel Par Gladiatores aufgeführetwerden, oder was sonst etwa» besonde-res darbey zu sehen seyn solle, welcheshieß Munus pranuntiare c) , oder auchMunus ostendere d). £)b aber NUN wohl
einer auch nur eine Privat-Person war,wenn er dergleichen Spiele hielt, den-noch war ihm die Zeit über, die sie wah.relen, erlaubet, sich der Praetextae zubedienen e), und seine Eictores und Ac-censos zu haben k) i auch mit einem
zweyspännigen Wagen durch den Cir.cum hinweg zu fahren g); wahrerendie Spiele bis in die Nacht, ließ er dasVolck auch wohl noch mit Fackeln heim-leuchten b), wozu ihm die Kayser,wennsie die Spiele hielten, auch dann undwann einen Schmaus darzu gaben il.
a) Lactant, lib. Vl. c. n.
b) L. 6. C. de Prat. & Quast.
c) Suet. Gast c. 36.
d) Cic. Famil. lib. VII 1 I. Epist. g.
e) Festus in Prastexta. Cic. Pijutt. c.i.
f) Id. de Legg. lib. II. c. 34.
g) Symmach. lib. VI. Epist. 4.
h) Dio lib. LVI 1 I.
i) Id. lib. XXXVII.
EDVSA, EDVLIA sEDVCA,war eine Göttin, welche die Kinder soll«essen lernen. G. Lex. Mytbol. in Edusa.
Effigies, f Imago.
EGERIA eine besondere Göttin derGeburthen. S. Lex. Mytbol. in Egeria,
Egnatia Gens. s Gens.
Egnatuleia Gens, s. Gens.
EGREGII war ehemahls ein Eh-ren-Titel unterschiedener Bedienten andem Kayserlichen Hofe, sonderlich aberdoch derScriniariorum» oder Räihe, ge-heimer Secretarien , wie auch selbst eini-ger Administratoren der Provintzen a).Sie waren zwar weniger, als die Per-feäißimi, hatte» aber doch auch schon dieVorzüge, daß sie nicht torquirrt, nochmit der Gebens - Strafe der Plebeiorumangesehen werden kunten b). Die Wür-de selbst hieß Egregiatus , und durfte we-nigstens nicht Müntzmeistern, geschweigegeringern Leuten ertheilet werden c).
a) Cafliod. Var. lib. I. Ist. 4.
b) L. 11. Cod. de Quastion.
C) Constantin. /. /. C. de murileg,
ELAPHEBOLIA warenein Fest,welches die in Pbocide der Dian* zuEhren feyerten, weil sie unter dem Bey-stände ihrer Frauen einsmahls einengrossen Sieg wider die Thessalier erfoch-ten a). Ein Fest dieses Nahmens feyre«ten auch die Athenienser, da sie sich esinsonderheit auf einen Kuchen mit Fette,Honig und Sesamo wohl gehen liessen b).
a) Plutarch. de Virt. Mul. ap. Mars-
harn. Can. Cbron. Secui. XVIII p.
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