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Euang. lib. I. e. 7. Stephanus inrü£* ^Goodwin. I. c. §. 2.
d) R. Leui ap. Goodwin. /. c. § 3.
e) Hottinger. ad Goodwin. I. e. §. /.Acias, Tremellius & Stuckiusap. Kipping. Antiqu. Rotn. lib. I.e. 6. §. 7.
f) Scaliger, Serrarius A Sanctiusap. cttmd. I. e.
DALMATICA war eine Klei.düng so zuerst in Dalmakien verftrti-gct worden, als woher sie auch denNahmen hat a). Sie kam der Römi-schen Tunicas sehr gleich, und wurde auchselbst von den Kaysern getragen, nur,daß dieser ihre von Purpur war, ob esihnen wohl übel gedeutet wurde, sich indergleichen allein öffentlich sehen zu las.sen b). Pabst Silvester machte einegeistliche Kleidung mit daraus an stakder Lnlobiorum, welches Besten warenmit sehr kurtzen Ermeln, die aber fürPriester und Bischöfe nicht wohl stehenwollen, weil sie darinne ihre Dinge mitmeist nackenden Armen verrichten mu-sten c). Es war aber solche 'Dalmaticader Priester weiß, und an sich sonst eineritzigen etwas langcnBesie nicht unähn-lich d). Der Römische Kayser tragt der-gleichen auch bey seiner Crönung, so aberViolet, und reichlich mit Perlen gesticktist c).
a) Isidor. lib. XVIIII. c.22.
b) Lamprid. Conmiod. c. 9. & adeum Salmas /. c.
c) Aleuin. Üffic. Diuitt. ap. Pitisc.b. t.
d) Schuszfleifch. Antiqu. Eccles.Con-trov. XL §.20.
e) MifTon. Itiner. Ital. Epijl. 9.
D AMI VM war ein Fest und Op-fer, so der Damia oder Longe Dex zuEhren angestellet wurde a). Es soll sichvon Athen Herschreiben, woselbst es indem Hause dessen, so das Jahr Könighieß, von deffen Frau verrichtet wurdeb) > zu Rom aber startete solches einBürgermeister ab, der aber leine Frauhaben muste, anderweits verrichtete esein Prsror c). Es ist aber so viel
üls Snum , publicum , weil es für die ge-meine Wohlfahrt des Bolcks gefeyertwurde d), und ist daher des keüi Ursa-
che falsch, daß es oder publi-cum , quasi minime publicum hiesse, weil
es gantz in geheim gefeyert wordensey e).
a) Festus in Damium.
b) Demosthen Orat. adv. Noeram.
c) Dio lib.XXXVil.p. ;o. ap. Pinie,b. t.
d) VolT. Tbeol. Gentil. lib. II. c. 16tEtymol. /«Damion.
e) Fest. I. c.
DAMNATVS AD BESTI-AS war dahin verurtheilet, daß er miteiner wilden Bestie, sonderlich mit einemköwen kämpfen muste, und, wo er sel-bigen erlegen kunte, war er frey, daherBeßiis obiici allerdings was anderswar, weil dergleichen Mensch sich ohneGegenwehr von demselben muste zer-reisscn lassen a). Cs war sonst un-ter andern was sehr gemeines für diearmen Christen, daß der tolle Pöbel schrie-he : Cbrißiani ad leonem b) ! und fahres mit dergleichen Damnaris um so vielschlimmer, daß sie durch die Gunst deSBolcks, wiewohl sonst angieng, nichtloskommen kunren c).
a) Bulenger. de Venal. Circ. c. 33.
b) TcttuU. Apolog. c. f.
c) Modestini'/, ad beflias 3/. ff. depanis.
Damnatus ad gladium hieß der, Wel-cher/ als ein gladiaror, so lange mitfechten muste, bis er blieb, wogegenDamnatus ad ludunt zwar auch unterdie Glaäiarores gesteckt wurde, da ersich aber wohl verhielt, endlich wiederlos kommen kunte.
Vipian. Fragm. tit. de abigeator.
Damnatus ad mortem burftC Vor dem
10 Tage nicht hingerichtet werden a) ;ja endlich nicht vor dem 30 Tage b).Hingegen wurden ihm darbey die Han-'de auf den Rücken gebunden c), einStrick um den Hals geleget d), dieHaare zurück geschlagen und das Ge-ficht in die Höhe gebeuget e), und auchwohl hernach unbegrabcn hingeworfen(); iedoch aber, nachdem das Verbre-chen war, dennoch auch wohl den An-gehörigen zur Begrübniß überlassen g).
a) Dio lib. L Vil. p. 617. ap. Pitisc.b. t. Suet, Tib. c. 7 /.
S f
b) Cod.