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b) Cod. lib. VIIII. 47. 20.e) Flutarch. Pbilepem. c. 21. Homer.II. <p. v. 30. Suet. Vitett. c. 16.
d) Id. Uid c. /7.
e) PJin. Paneg. c. 34.
f) Suet. Vespas, c. 2. Val. Max. lib.ini. c. 7.«. /.
g) Cic .Verr.Vc.4S- Item /. n. C. derelig. <ss sumt. sun.
Damnatus ad opus war, der verurthei-lek worden war entweder in den Berg-wcrckcn, oder an den Straffen, in Räu-mung der Cloaken u. s. f. zu arbeiten a).Welche Art der Strafe sich von den Egyp-tern Herschreiben soll b).
a, S'uet. Ner. c. 31. Calig. c. 2j.b) Diod. Sic. üb. III. p. 130. ap. ?!tisc. b. t.
Damnatus ad transtra war, der aufdie Ruder. Banck verurtheilet war, der-gleichen aber, da er ein Knecht war, erstfreygelassen werden muste.
Suet. Aug. c. 16. Scheffer. de militianav. lib. II. c. 4. Pollet, de ForoRom. lib. V. c. 19. ap. Pitisc. b. t.DANACE, Gr. A«im^, war einefremde Müntze, etwas mehr, als einObolus, dergleichen einem Verstorbenenin den Mund gesteckt wurde, um damitden Charontem für die Überfahrt überden Areherontem bezahlen zu können.Suidas in Axiixns ; Iun. de PiBurislib. II. c. 8 . §. 13- Guther. de Iur.Man. lib. I. c. 16.
DAPHNEPHORIA, A«->„--'-waren ein Fest zu Athen, welchesdie jungen Leute alle 9 Jahr dem Apol-lini zu Ehren feyertcn. da sonderlich ei-ner unter denselben ein Holtz trug, somit allerhand bunten Bändern ausge-putzt war, der andere aber einen Lor.beer-Krantz.
MeurE <jj Fasold. ap. Schoetgen. in
AetQvtiQogtet.'
DARiCVS, , war eine
güldene Müntze, welche ein älterer Da-nus , als des Xerxis Vater, soll habenprägen lassen a). ES war auf selbigerein Pfeil zu sehen b), und sie anbey vondem reinsten Golde geschlagen c). IhrWerth waren 20 Drachme d), welchenach unserm Gelde vrittehalden Tha-ler gemacht haben.
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a) Suidas ap. Marsham. Can. CbronSec.XVULp.604.
b) Plutarch. Apopbtb. Lacon.
c) Herodot. lib. 1111 . ap. Beuerin.de Mensur. & Pander. P.l. , n D a ,ricus.
d) LipE de Milit. Rom. Dial. 16. a p.
eumd. I. c.
DAR 1 VS, war ein©wf
mit den Talis, von dem aber weitenichts bekannt ist.
Hcsych. in Aug ™t ; Scnftleb. dtAlea Vet. c. V. §. ,7.
DEBITORES, 0 cbulöner,fi«,ten bey den Römern anfangs undMnach Erbauung der Stadt gegriffen unkzur Arbeit von den Gläubigern gezirai,.gen werden, bis es diese mit Schlägenund anderer Tyranney so arg machten,daß das Volck endlich einen Aufstand er.regte und aus Rom auf den Montemsacrum zog a). Hernach muffe ordent-lich geklagt werden, und bekam derSchuldner zc> Tage Zeit, nach Wand-niß der Schuld, Geld zu schaffen b).Kunte er solches binnen solcher Zeitnicht auftreiben, wurde er von demPraetore seinem Gläubiger zugesprochen,der ihn in Stock legen, oder in Fesselkunte schlagen lassen, wo sie sich nichtfodenn noch verglichen. Er muste insolchem 60 Tage aushalten, und, da erin 3 Nundinis vor den Prsetorem ge-sichtet worden, und keinen Rath schaf-fen tonte, wurde es ausgeruffen, obsich jemand dessen annehmen und fürihn bezahlen wolle. wozu sich denn im-merfort wohlhabende Leute funden c).Gab sich niemand an, und der Gläubi-ger waren mehr, solte er abgeschlachtetund einem ieden ein Stück von ihm ge-geben werden, welches aber doch »»-mahls geschehen ; oder er wurde in dieFremde hinweg zu einem Sclaven ver-kaufst d) " .
te er von dar auch nicht weggeholet wer-den e). Allein war er auch ehrlich, soergab er sich seinem Creditori selbst solange zum Dienste, bis er feine Schuldabgearbeitet hatte. Und bis dahin hießex Nexus f); allein mit Gewalt kunte»
sie mir der Zeit zu solchem nicht gezwmn
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