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Leiche Wache hielt, wenn selbige schonin allem zu rechte gelegct war. siehe
Cadauer.
CuflosCarccris war so Viel als berCom-mentariensis, oder Slochmeister, Ker-kermeister, der unter dem Commandoder Triumuirorum capitalium siund.
Sigon. de Ittdic. libr. 11 . cap.3. Vid.Commentariensis.
Cußos in Comitiis war ein angesehe-ner Mann, der Acht hatte, daß wederim Loosen, noch in Ablegung derSuffragiorum einiger Betrug vorgieng,sonderlich aber hernach auch die Suffra-gia mit zehlete, und was jede Centuriewolle, aufschrieb a). Bey Gebung ei«nes Gesetzes waren deren nur 2, nach-dem auch nur 2 Tafelgen ausgegebenwurden; bey Erwehlung aber der Obrig-keitlichen Personen, wenigstens so viel alsCandida«», die solche auch selbst erkie-selen, wo doch nicht, wie es wahrschein-lich ist, jeder derselben einen zur Centu-ria prsrogatiua und einen zu den an-dern gesetzct hat d).
a) Gruch. de Comit. Rom. lib.I. c.3.Hotomann. Antiqu. Rom. libr. II.c. /2. ap. Pitisc. b. t.
b) Gruch. l.c.
Custos cubiculi war ein Knecht, deram Schlaf-Zimmer Wache hielt, einKammer-Diener.
Iuuenal. Sät. V. v.346. Ouid. Herold.III. v. 17.
Custos lateris sacri warst) viel als derPratfestus Pnetorii, der gleichsam bestän-dig dem Kayser zu. dessen Hut undSchutz an der Seite stehe» musie.
Martial. libr. VI. Epigr. 76. FaberSemestr. lib I. c. i.
Custos monumenti war ein Aufseherüber einBcgrabuiß, welches er auf undzuschliessen muste, die Diebe abhielt, hin-gegen es immerzu mit Blumen undKrantzen von neuen ausputzte.
Propere, hib. III. Eleg.14. v. 22. Gu-ther. de lur. Man. libr. II. cap. 13.Kipping. Antiqu. Rom. libr. III,c.6.
Custos peregrinorum nav , der einemFremden zugegeben wurde, so in eineRömische Provintz kam, um ihn zu be-gleiten, und Acht zu haben, was er im
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Lande wolle oder vornehme. Es beklag,ten sich daher sonderlich die Teutschenüber diese Veranstaltung, und hieltenes sich für höchst schimpflich, daß sie aufandere Art nicht sollen dürfen über denRhein kommen.
Tac. Hist. lib. IIII. c. 64.6;. ld.de M.G. cap. 4/. Cluuer. Germ. Antiqu.lib. I. c. /?.
Custos suspensorum war einer, der hin-gestellet wär zu Gccreutzigtcn oder sonstAufgehangenen, damit sie niemand herabnehme und begrabe.
Piutarch. in Cleom. cap. jS. Perron.C.71&72. Gonsal. ad Petron. l.c.Kipping Antiqu. Rom. lib. II. c. 8.§. //.
Custos Tabularum war, der die Do-cumenta, so zu einer Rechts-Sache ge«höreten, in einem Schrancke oder der.gleichen in Verwahrung hakte a). <£cdurfte also keinem von den Parteyen wasdavon zukommen lassen, oder sonst ma-chen, daß einer den andern daher bevor«theilen oder schaden kunte b).
a) Cic. Verr. II. c. 44.
b) Ascon. apud Pitisc. I. c. Polier.Tor. Rom. lib. II. c.4. apud eumd,l, c.
Custos Tironum war eilt Aufseheroder Hofmeister der jungen Römergen,welche zum erstenmahl mit zu Feldegiengsn, um auf sie Acht zu haben, daßsie nicht in Unordnung gerierhen, ehesie sich selbst geziemend regieren lernelena). Es geschahe solches wenigstens daserste Jahr, und wurde ingemein einMann darzu genommen, der auch Ver«stand und Ansehen hatte b).
a) Virg. Aen. lib. V. v.446. sfadeumServ. l.c.
b) Cic. pro Ccel c.f. Cerda ad Virg.I. c.
Custos virginum war ingemein einealte ehrliche Frau, die den jungen Din-gern zugegeben wurde, Acht zu haben,daß sie sich nicht etwan verführen undum ihr Ehren-Krantzgen bringen lies-sen.
Tibull, libr. / Lieg. 3. v. 83. Propert.lib.I. Eleg.j1. v. f Nutrix.
Custos vxorum wurde den Weibernvon den Männern zugegeben, wenn
vielleicht