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CVSTODIA castrorum, f. Castra,item Vigiliae & Excubiae.
Custodiit corporis war die Leib-Wacheder Kayfer, welche theils aus den mili-tibus praetorianis, aus Teutschenbestund.
Salmast ad Lantprid. Alex. Sev.cap. 6/.
Custodia libera war, wenn ein Verklag,ter die Sache nicht gestanden hatte, undindessen entweder bey einer Obrigkeitli-chen, oder auch einer Privat-Person imArreste bleiben muste a); oder aber, daselbiger Bürgen stellet«, er diesen auf ih-re Gefahr anvertrauet wurde b). Al-lein wenn einer eine Sache gestanden,und solche darnach war, muste er sichgefallen lassen, in ein gemeines Gefäng-niß zu gehen c).
a) Sallust. de Bell. Catil. c. 47. Tac,Annal. lib. VI. c ,?.
b) Vlpian. /. i.ff. de cußod. reor.
c) Scaeuola^t Venuleius, ap. Sigon.de ludie, lib. II. c.3.
Custodia militaris war sowohl JU Rom,als auch in den Provintzcn gar gemein,da ein Verklagter einem Soldaten zurHut übergeben wurde, jedoch also, daßeine Kette dem reo an die rechte, demSoldaten aber an die lincke Hand gele,get wurde a); da aber der Soldaten 2waren, war des Verklagten rechte Handmit des einen Soldaten lincken, unddesselben lincke mit des anj^rn Sol-daten rechten Hand zusamme gekettet b).Jedoch waren solche Ketten auch lang,und vermuthlich auch nicht allzu schwer,daß iedes dafür wohl gehen und andereDinge verrichten kunte. Da aber der-gleichen Verklagter auch wohl einem'Tribuno c), oder Centurioni zur Hutübergeben wurde ä), war es nichts an-ders, als eine Custodia libera , von dervorhergehender Artickel zu sehen.
a) Senec. de Tranqttill. lib.I. cap. /0.Id. Epist. f.
b) Astor. XII, 6.
c) Sucton Tib. c. 21.
d) Act XXVII, /.
Custodia reorum war entwederlibera, so vorher zu sehen; oder carcera-lis , da er nach der That Gestandniß
sich das Gefängniß muste gefalle»lassen. 1
Sigon. de lud. lib. II. c.3.
Custodia Templi, die Wache und Hutim Tempel zu Jerusalem, versahen diePriester und Leviten, jene an z Orten chdem innern Tempel, diese aber an 2 ,Or-ten mehr von aussen herum. Der PriesterOerter waren das Conclaue Ahmn,das Conclaue Nitzotz, und das Conclau'iMoked a); der Leviten ihre aber die ;Thore auf dem Monte Templi ; an den4 Winckeln von innen solches Manch;in den 4 Ecken des Atrii magni; anden 5 Thoren solches Atrii ; an den,Conclaui oblationis ; Veli und hinterdem Allerheiligsten b). Und solche Wa.che wurde so wohl des Tages, als desNachts gehalten , wiewohl mannicht weiß, ob auch eben an allen 24Orten c), wobey die Leviten aber auchmit an den z Orten der Priester seynmusten, jedoch allein und nicht unter je.nen d). An jedem Orte aber waren derCustodum 10, und also der Priester zu«samme zo, der Leviten aber 240. Je-dem wurden ihre Wachen von demPraefecto Montis Templi angewiesen,der auch bey Nacht mit angezündetenFackeln visitircn gierig, und, da er einenLeviten schlafend antraff, ihn entwederweidlich ausschlug, oder auch das Kleidam Leibe anbrannte e).
a) Reland. Antiqu. Vet. Hebr. P. II
e.q. §.7.
b) Id. ibid. c. 6. §. 7.
c) Iken, Antiqu. Hebr. P. I. cap. /$•$■ 3 .
d) Id. ibid. §. 4.
e) Id. ibid. ist Apoc. XVI,
Custos accusatoris wurde diesem von
dem Verklagten zugegeben , daß er aufdessen Thun Achtung hatte, was er inseiner Klage vornehme, ehe der Tag an-kam, da sie beyde vor Gerichte erscheinenmusten.
Sigon. de ludie, lib. II. c.to.
Custos armorum war IN einem ©OT'fe der Aufseher über das Schild'rathe.
Inscript. vet. ap. Pitisc. b.t.
Custos cadaueris war, der