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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
Entstehung
Seite
411-412
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4U A V C

b) Id. ad Fratr. lib. II. Ep. 6. & proSext. c.6.

c) Men. AB. V. fi.g. v.gf.

d) Tertull. Apolog. c. 13.

e) Iuuenal. Sät. VII. v.6.

f) Cic. pro Cacin. c.6.

g) Sigon. dc Antiqu. lar. Civ. Rom.lib. 1. c. ir.

AVCTOR hieß einer, derrechtmas-frger Herr einer Sache war, die er ver-kauffte, und zwar auBor primus ; auBorfecundas aber, der Bürge mit wurde unddie Gewehrleistung auf sich nahm a).Allein hierbey hieß auch malus auBor,der etwas verkauffle, davon er nicht Herrwar b).

a) Salmas ad Roll. Gallienos, c. n.

b) Cic. Verr. V. ap. Pitisc. in Auctor.

AVCTOR LEGIS war der, wel-cher ein Gesetz, das ein anderer gern ge-den und angenommen wissen wolle, demVolcke durch eine Rede einlobete, wiez. E. Cicero mit der Rede pro Lege Ma-nilia gethan hat a). Jedoch hieß es auchso viel, wenn der Rath nur dergleichenapprobirte oder gleichsam constrmirteb); welches denn auch die Kayser dannund wann, sonderlich doch Augustushaben wolte, ob indessen darbey schon al-lein alles nach dessen Willen ergien-ge c).

a) Nieupoott. Comp. Antiq. Ram.Sect. I. c. 7. §. 6.

b) Liv. lib. I. c. /7.

c) Cleri c. ad Liv. l.c.

AVCTOR amentvm war der Lohn,um den man etwas mit einem Arbeiter,Handwercks-Manne>. d.g. bedunge a),allein auch der Lohn, den man einemversprach, der einen andern hinrichtenwürde b); wie nicht weniger das Geld,das einer nahm, und sich selbst zu einemGladiatore verkauffte c), oder doch auchwohl von andern angebothen bekam,wenn er als dergleichen mit kämpfenwolte, welches denn wohl eher auf einiooooo Sestertien oder über 3000Thaler bekam d).

a) Cic. Qffic. lib. I. c. 42.

b) Vellei. lib. II. c.28.

c) Aero,Seneca,«/» ap. Vo ff.Etym.in Auctor.

d) Sueton. Tib. c. 7.

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AVCTORATI waren liederlich,Pursche, die ein Stuck Geld nahmenssich selbst dafür zu Gladiatoribus »er,kaufften a); oder auch sonst zu Knechte,

übergaben b); oder doch auch nur ei,,mahl dafür mit fochten c). Doch chnes auch wohl arme Schuldner und üb»,gaben sich andern zu Diensten, bis ß,erworben, oder abverdienet, was ß,schuldig waren ä); und von Fram«.Volcke hieß unter andern Auctorata, (j,was Geld nahm. und sich dafür j,>Hure brauchen ließ e).

a) Propert. lib. IIII. Eleg. 8. v. $Manil. lib.IIII. v.223.

b) GlofT Philox. apud Vosi! EtyimS,in Auctor.

c) Sueton. Tib. c.y.

d) Quinctil. Dcclam.302.

e) Appul. Met. libr II. stf in pfmitDempster. ad Rostn. lib. V. c.u.

AVCTO R1T A S war ein RaGschluß, der aber nicht galt, entweder«!der Rath nicht zahlreich gnug gewesüi;oder nicht an einem rechten Orte, ototsirechter Zeit zusamme gekommen twt;oder auch weil die Tribuni plebis tot'Wider protestiret hatten : indessen iidikwurde doch solcher Schluß schriftlichefasset und auch aufgehoben a). Hm>nechst aber hieß auch AuBoritas dasRecht, welches sich einer durch Et<siehung einer Sache in der Auctionüber selbige erwarb b): und auch dasRecht, das eine Mutter über ihreKmdeehatte, da des Vaters seines lus & f°testas hieß c). In den mittlern Zeitenwar AuBoritas so viel, als ein Befehlund Ausschreiben der Kayser, Königeoder Pabste, wie auch ein Titel der Ichkern, da es hieß VesiraanBoritasiilsc.il

a) Dio ap. Pitisc. in Auctori»?, &Scaliger ad Gruteri Inscriptionis,apud Pressn. Glast. Lat. itidem »Auctoritas.

b) Sigon. de Ant. Iur. Civ.lib. I. c. n.

c) Marcil. ap. Pitisc l c.

d) Pressn, Glast. Lat. in Auctori»?.AV D I E N i E S waren in der erste"

Kirche die, welche sich zum Christenkbuinbegeben wollen, und daher in deniselde"unterwiesen wurden. Sie hiessen \ am

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