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tuurbc ihnen also ein geschickter Mannzugegeben, der sie inkormirke, und zwarumsonst, und mochten sie daher Alt, oderofwa, Reich oder Arm, Mannsen oderWeibsen seyn, so wurden sie ingesamt wil-ligst angenommen b). Da sie nun sich„nterwiisen liessen, und darbey blieben,Ch-isten zu werden, thaten sie endlich ihrBckanntniß, fasteten und bezeugten ihreBusse für ihre bis dahin begangeneSünden, da sie denn nicht mehr Audien-tes, sondern Competentes hiessen, und indiesem Zustande oft alleweile verhar-reren, ehe sie die Lauste annahmen, oderauch bekamen c). Indessen durften sieauch anfangs nicht mit bey den Predig,ten und öffentlich.»Gebethen seyn, son.dem musten sich mit der ?rivac-Unter-weisung begnügen lassen; und, da manihre Beständigkeit und Ernst sahe, wur-den sie wohl mit zu den Predigten undöffentlichen Gebethen gelassen, durftenaber doch dieTauffe u. das H. Abendmahlnoch nicht mit ansehen, damit durch öf-ters Sehen dieser heiligen Handlungenselbige bey ihnen nicht in Verachtungkamen. Endlich aber wurden sie nachgnugsamer Prüfung Candidati Cbrißia-nismi und letztlich gemufft ä).
a) Beat. Rhenan. ad Tertull. de Poe-nitentia c. 4 .. ißs Fresh. Glojs. Lät.inAudientes.
b) Tatian. apttd Walch. Comp.Antiqu. Eccles. lib. I. c. j.
c) Walch l.c.
' d) Comp. Antiqu. Eccles. 1. c.
AVDiEN 1 1A war ehedem so viel,als ein Gericht, item eineRcchls-Sache,allein auch eine Art einer Abgabe, die inden sogenannten Hallen abgegeben wur-de, wogegen einer, der das Geinigebrachte, und abtrug, hinwiederum vonden Einnehmern ein Stück Schweme-Fleisch zu seiner Ergötzung bekam.
Frein. Glojs. Lat. in Audientia.
AVülTlO, und zwar besonders,doArince, war eine der g öffentlichenHandlangen der ersten Christen, da dieandern beyden waren vas Gebeth, undder Gebrauch des ■$>, Abendmahls«Es kam aber mit den Auditionibus be-sonders darauf an, daß, wenn die Leute
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an dem Orte ihrer Versammlung zukam-me gekommen waren, ein Stück aus derBibel gelesen wurde, sodann ein Bischof,Presbyter oder anderer Prsescs, das gele-sene Stück in einer Rede erklarete, unddie Leute zurNachahmung desGulen an»,allein auch zu Unterlassung deS Bösenabmahnete, sodann die Vorsteher zusam.me traten, und richteten, was etwa un«ter der Gemeine war vorgegangen., Eswurde aber die H. Schrift von vorn anbiö zu Ende ordentlich durchgegangen,ausser daß an Fest-Tagen ein Text ge«nommen wurde, der sich auf die Zeitschickte a). Jedoch ehe das Lesen an-gieng, sung man auch einige Lieder, undnach erwehntem Gericht, bethete man,gab einander den Kuß des Friedens, undwurde Wasser, Wein und Brodt geopfert^von den Vorstehern gebethet und gcdan.cket, von dem Volcke aber das Amendarzu gesprochn, worauf die Catechume-ni, Energumeni UNd Lapsi dimittirt,von
den zurück gebliebenen aber das Heil«Abendmahl genossen, auch wohl der»Kranckcn und Gefangenen etwas ge.schickt, und da man für die Armen ekwaSabgegeben, gieng man stille aus einan-der l,).
a) Anonym. Compend. Antiqu.EccleJ'. tibr. 11. cap. 2 . $ ad eumWalch. 1. c.
b) luftin. Martyr apud eumd. 1. r.cap. j.
A V D IT O R E S hiessen ehedem dieGerichts-Beysitzer, item die Notarii, sodie Zeugen abhöreten u. d. g. a). Jedochsichreren diesen Nahmen auch die Rich-ter selbst, als der Prafefitts vrbi , derPraeses und jeder der erst höret, und so-denn richtet b). Nicht minder hiessenAuditotes die Commislärien, so abge-schickt wurden, sich einer Sache zu er-kundigen, und also auch Zeugen abzuhö.ren, als daher sie eben den Nahmen be-kommen, und sodann dem Richter rap-port zu thun c). Eben solchen Nah-inen hatten auch die Zeugen bey Eriich-tung eines Instruments d), und die indeir ersten Gründen des Christenthumsunterwiese» wurden e), wie auch dieje-nigcn Manichxer, die keine L/eÄ wa-ten, mithin heyrathen, Fleisch essen und
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