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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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31-32
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peatisue, vt (e g.) M. Tullio aqua &igni interdicatur , quod falsum senatusconsultum retulerit, quod eines Romanosindifla causa necandos curauerit. Wor«

auf denn das Volck zum votircn schritt,und nach seinem Gutachten eins von denzwo Tafelgen in die aufgesetzten Ge-fässewarf, mithin den Verklagten entwe-der mit dem A absolvirte, oder mit demV. R. oder Vti rogas , nach der Mey-nung und Willen des Klägers conde-mnirte b). Waren hierbey der Klägermehr, als einer, so hieß doch nur einereigentlich der Accusator, die andern aberSubscriptores, ob sie wohl fbtifi ihr Maulin der andern, dritten und folgendenRede so gut, als der erste, brauchten c).Ob es aber eben so rühmlich nun nichtwar, einen Ankläger anderer abzugeben,zumahl wie dergleichen mit der Zeit un-ler den Tyrannischen Kaysern Modewar, da ein solcher Pursch auch seinenAntheil mit von des Verklagten undevnäemnirten Vermögen bekam 6);dennoch halte auch in den altern Zeiteneiner, der einen verklagte, so bereits zueinem Ehren-Amte crwehlet und desi-gniret war, den Vortheil davon, daß,wenn er gegen denselben feine Klage be-haupten kunte, und er sonst die erfoder-ten Eigenschaften hatte, ingemein dessen(Karge davon trug e).

2) Sigon. de Judiciis lib.II. c.8-- /7.

b) Id. ibid. lib. III. c.6 --//.

c) Pitisc. in Accusator.

d) Plin. lib. III. Epift. 7.

e) Lipfius ad Tac. Hiftor. III 1 .67, &Pitisc. /. c.

ACERRA war ein beweglicher Al-tar, so vor eine Leiche gesetzet, und niit-hin darauf geräuchert wurde a), oder erwurde auch vor solcher Leiche hergetra-gen, welches iedoch zu thun bereits inGesetzen der Xll Tafeln verboten war, daes heist: NEI. LONGAI. CüRO-MAI. NE 1 VE. ACERAL PRE-FERVNTOR b). Jedoch war Acer-ra auch nur ein Kastgen, worinne derWevhrauch zum Opfern aufbehaltenwurde c), dergleichen ieder Opfernderselbst gehabt zu haben scheinet d).

a) Festus in Acerra.

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b) Tab. X. ap. Funcc. Pucrit. L. L.c

1111. §. ,3.

c) Fest. /. c.

d ) Ouid. ex Pont. lib. I 1 II. Eleg. z.

ACETABVLARII waren eineArt Taschenspieler, welche ihre Gaucke- ileyen mit einigen Eßig-Schalgen aufeinem Tische machten also, daß, wennman ein Steinigen oder Müntze untereins zu stecken meyneke, es sich doch her-nach unter dem andern befände. Eskam aber alles damit auf die Geschwin-digkeit der Hände an, und werden sie,n>Griechischen genannt a),

welches Wort von 4 ^<>», calculus, und, ludo , zusamme gesetzet ist, undauf eins mit ankömmt b).

aj Sext. Emp. adv. Matbem. ap. Pitisc,in Acetabularii,

b ) Suidas in

ACETABVLVM war unter an-dern ein Bechergen oder dergleichen Ge-schirr, womit die Taschenspieler ihre Tän-delet), wie sie wohl noch thun, hattena).Hiernechst aber war es auch ein Maaßfliessender Dinge, und zwar der achteTheil eines Sextarii, und vierdte einerHetninab). Da aber denn ein Sextarius20 Nutzen Wasser enthielt, folget, daßderen drittehalbe in ein Acetabulum ge-gangen sind c). Sonst war Acetabu-lum eigentlich ein Geschirr, Eßig darin-ne auf den Tisch zu setzen, ein Eßig-Näpfgen, so die Griechen l&ß*<p»nannten d), von-.|u, Eßig, und /3**7*-,ick tunefe ein, weil man das Brodl oderauch was anders vom Essen darinne i»den Eßig tunckete e).

a ) Seuec. Epijl. 43.

b) Plin. H. xV. lib. XXI. c. 34.

C) Neuerm. Syntagm. de Pond. &Mens. P. 1 I. p. Oy. sp Tiraquell.adAlex. ab Alex. lib. II. c. 20.

d) Suid. in Ipvß

e) PfcitF. Autiqu. Grtec. lib. II. c.44.

ACETARIA waren bey den Al-ten Arten von Essen, so mit Eßig abge-macht waren, als sonderlich die Salate,oder auch klein und würflicht geschnitte-nes Fleisch, Rinds-Füsse u. a. derglei-chen sie. äffen, sonderlich den Magen zu

stärcken,

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