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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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7-8
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Laut ist, btn die Kinder von sich ge-ben b).

a) Rcchenb, Hierolex. /«Abba.

b) Reinnd. Dijsde Americanis p./fo.(s Wachterus G 'loff. Gerra, col.u&t.

ABBACOMITES, Obet Abbico-mites , sind weltliche Grafen und Edel-leute, denen aber doch die Könige, son-derlich in Franckreich, zur Vergeltungihrer guten Dienste, die Einkünfte einesAbts von diesem oder jenem Klosterschencketen, ungeacht sie doch dabey welt-liche Personen oder Layen blieben. DieBischöfe und andere Geistlichen warenzwar schlecht damit zufrieden, daher sieauch vorgaben, daß Carolus Martellus,der sich dergleichen Vergebung zuerst un-terfangen, auf ewig verloren und vcr-dammtworden sty. Indessen aber kuntensie es doch nicht hindern, sondern es brei-tete sich die Gewohnheit auch bis in benOrient aus, und klaget Johannes, Pa-triarch? zu Antiochia, daß wenig Klöstermehr übrig waren, welche nicht auf be-sagte Art an Layen verliehen worden.

kreln. Giojf. Lat. in Abbacomites.

ABBAS, Abt, heißt so viel, als einVater, und bedeutet das Ober-Hauptder Münche in einem Kloster, die ihn alsihren Vater anzusehen haben. Erwirbinsgemein von den gesamten Münchenoder Convente erwchlet, wozu ehedemauch die Einwilligung gesamter zumKloster gehörigen Layen erfodert wur-de a). Abbas Abbatum will der Abt zuCaslini heissen, weil von daher die Bene-dictiner und ersten Acbte entstanden b):sonst aber wurde auch Ehrenthalber einjeder alter und ansehnlicher Münch Ab-genannt, ja so ferne alles, was einMünch oder ein Geistlicher hieß, alsauch noch itzjger Zeit iebe CatholischeGeistliche Barren titulirct werden c).Die eigentlichen Acbte tragen anbey ihrebesondere Mützen, welche, dafcrn sie vonder Bischöflichen Iurisdiction excintsind, mit Gold frisiert seyn mögen; wonicht, dürfen sie nur gantz schlecht undweiß seyn,und zwar sollen sie diese Mützen,nach einigen, von dem Pal st Vrbano K.A.C.109', nach ander» aber schon von S'y I»vestro II. A. C. 1000 erhalten haben.Ihr anders Instgne ist ein Stab, iedoch

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cum pendente velo zum Unterschiedevon dem Stäbe eines Bischofs, den,sonst ein Abt an Würde der nächste ist d).

a) Fresn, GlojJ'.Lat. i» Abbas.

b) Id. ibid. in Abbas Abbatum.

c) Id. ibid. in Abbates.

d) Rechenb. Hierolex. in Abbas.

ABDICATIO, Gr.

war, wenn ein Vater seinen Sohn vorGerichte verklagte, daß er ihm ungehor-sam sey, des Nachts aus dem Hause bist.be, im kuder lebe, und was der Dingemehr waren, und, da es der Richter sürwahr befand, Kläger den Beklagten md)fmehr für seinen Sohn erkennen durste,wohl aber ihn nackt und bloß aus demHause flössen kunle, worauf denn dieserauch nicht des Vaters Erbe wurde, nochauch ohne Nachtheil von einem andernaufgenominen werden kunte. Jedochwar dergleichen auch nur bey den Grie-chen erlaubt, nach den Römischen Gese-tzen aber nicht zugelassen.

Diodet. Maxim. 1.6. C. de patr,poteji. Quinctil. Declam. 283. Thy-sius ad Geli. lib. I. c. 12. ap. Pitilc,in Abdicatio.

ABELLIO war ein Gott der altenGallier a): den die Pamphylier Ap-x/,..die Cretenser aber AßeM» puffen bj, mit»meiner man, daß auch der Nahme Apolloeben von dem treten fischen a ßti, es ent-standen sey, nachdei», als die alten Rö-mer für Apollo auch Apello , wie hemofür homo, bentis für bonus gesagt c).Er soll also auch eben so viel, als dirSonne bedeutet habend), und anbey ei-nerley mit der Noricorum gewe-sen seyn, der diese seine Benennung vondem Ebraischen Baal, ein Herr, gehabthat e).

a) Scalig. Leß. Aufen. lib. I. c. p. ap.Pitilc. in Abellio.

b) Heiych in AßtXw AßiXm.

c) Voii!lheol. Gentil. lib.U. cap. /7.p. /47.

d) brtuv. Syntagm. Antiqu. Rom. c. /.p. 116.

e) Voss. l.c.

A B E O N A würbe von den Römernals eine Göttin verehret, weiche dieWeggehenden in Obhut nehinen solle.

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