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1 (1750)
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Protestantische Lehre einer Neuerung beschuldiget:. 489

Almächtige sich dieses Volcks nicht bedienen wollen, den beuchterfernes heiligen Wortes durch dasselbe in gantz Europa beständigund ununterbrochen brennend zu erhalten; so würde sich doch nochvielweniger die Römische Kirche, so wie sie heut zu Tage beschaf-fen ist, dessen rühmen, noch ihr apostolisches Alter mit unlaugba-ren Gründen darthun können. Sie kan es ja nicht laugnen, daßes nicht zu allen Zeiten Griechen gegeben, die sich zu der Christ-lichen Religion bekandt, und auch noch ihre Patriarchen, Bischdf-ft und Priester in unverrückter Ordnung unter sich haben: undsich dem ohngeachtet, sowol als die Waldenser der angemastenGewalt und Tiranney der Pabste standhaft widersetzt, ja auch so-gar viele von den Römischen Abgöttereien in Ansehung der Lehrevom Abendmahl niemalen angenommen, noch das Brodt an stattdes wahren lebendigen GOrtes angebetet haben, und denen dasFegefeuer mit allen übrigen Menschensatzungen, davon die Rö-mische Kirche so viel Wesens macht, je und allezeit ein Grauelgetvesen.

So sind ja auch noch in Armenien, Moscau und Ruß-land Kirchen vorhanden, so die Grauel der Römischen Abgötke-rey niemals angenommen, wie davon mit mehreren in der Be-schreibung von Moscau, so Johann Fader dem Kaiser Ferdi-nand zugeschickt, kan nachgelesen werden: es bezeugen solchesauch Paulus Iovius und Matthias Michou in ihren Be-schreibungen dieses Landes, und die Beschreibungen von Sarma-tien im 4. Capitel des 2. Buches. Ja selbst der Grosttirst oderKaiser von Moscau, dessen Reich so gros als halb Europaist, eckent bis diese Stunde weder den Römischen Pabst noch dasFegefeuer, noch die Iranzlubstamiation: und sowol er selbst alsseine Unterchanen bekennen sich noch zu derjenigen Lehre, von wel-cher sie rühmen, daß solche der heilige Apostel Andreas selber zuerst bey ihnen geprediget, und bis daher unverfalicht und unver-rückt sey beibehalten worden. Ihre Nachbarn die Russen , einebenfals sehr weitlauftiges Volck, dessen Grantzen sich beinahe biswüldensis. Gesch. l. Th. Qqg an