Apostolischen Folge und Abstammung. 557
dem sie die lautere Lehre der heiligen Schrift und der alten recht-gläubigen Kirchen Mets unverfälscht beibehalten, sie niemalsaufgehdrt, alles dasjenige freiwillig zu verwerfen, was man ih-nen dagegen aufzubürden bemüht gewesen: so darf man nur dieKlagen ansehen, die sie deswegen nicht nur an den Pabst nach Rom,sondern auch, was wol zu mercken ist, an die morgerrländifchen Kir-chen gelangen lassen. Ein unverwerfliches Zeugniß davon gibt der-jenige schöne Brief, den die sämtliche Bifchöffe in Italien an diegesamten morgenlandsschen Patriarchen geschrieben haben. Erist an den Eonstantinopolrtamschen Patriarchen Photius ge-richtet, und wird vom Baronio in seinert Jahrbüchern angeführt, DaroniiZeugwoselbst man erst angeführte Patriarchen also reden hört: «iß.
Wir haben ein Synodal- Schreiben aus Italien er-haltet;, darinnen sich die dasigen Einwohner über ihren eige-nen Bischof beschweren, und ihn einer greulichen MengeBosheiten und Laster beschuldigen: sie führen darinnenunter ändert; die übermäßige Gewalt, die er sich über sieanmaßt an, und bitten uns um die Beschützung ihrerKirchen mit vielen Thränen: expgttibu8 irAiiL^noäicaL-
xiüola sä no8 allam etl, lexcenta continens mala äc cleliÄa, 6eguibus aäverll>8 proprium iplorumkpilbopum illi gui Ikrlmmincolunt, maxime äe tyrannjäe ärc. Es ist demnach so fellw da-von, daß gantz Italien die Netierungen, so die Pabste damals ein-zuführen gesuchet, solte angenommen haben: daß man vielmehrgantze Versinnlnngen von Bischdffen und andern Geistlichen fin-det, die sich ihnen widersetzt, und dieses noch so gar bis gegen dasEnde des neunten Jahrhunderts.