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I. B. 21. C. Des Ertzbischofs Claudii
Das ein und zwanzigste Capitel.
Claudius, Ertzbischof von Turin und in den Thalern, ge-het zu Ende des achten Jahrhunderts mit seinen Kirchen öffentlichvorn Pabst und von der Gemeinschaft der RömischenKirche aus.
ist zwar mehr als zur Genüge in dem vorhergehenden dar-gethan und erwiesen worden, daß ohnerachtet die Rdmi-sehe Kirche und der Pabst sich alle Muhe gegeben, aller-ley abergläubische Lehren auszustreuen; sich dennoch so gar bisgegen das Ende des 9ten Jahrhunderts, viele Kirchen, ja grosseProvintzien und Königreiche gefunden, so dieselben nicht nur nichtangenommen, sondern vielmehr mit allem Eifer und Nachdrucksich darwider gesetzt, dergestalt daß sie ihnen auch nimmermehr ha-ben können aufgedrungen werden, der Pabst zu Rom habe es auchzu dem Ende anstellen mögen, wie er gewolt, und also die Weis-sagung eingetroffen, die wir in der Offenb.Johannis lesen: daßnoch immer Seelen übrig bleiben würden, die nicht ange-betet haben würden das Thier, noch sein Bild, und nichtgenommen sein Wählzeichen an ihre Stirn und auf ihreHand, daß sie nicht kauffen noch verkauffen, sondern im Ge-gentheil auf das grausamste verfolgt und aller Freiheit mit andernumzugehen beraubet werden foltert, biß daß tausend Jahr vol-lendet würden, da denn der Drache, die alte Schlange,welche ist der Teufel, wieder solle losgelassen werden. Dem-nach preisen wiralhier die unbegreifliche Weisheit und bewrmdernswürdige Vorsorge des Allerhöchsten, die nicht nur zu alle» Zeiteneine Menge solcher treuen Zeugen zu erhalten gewußt, die sich HernKinde des Verderbens , nachdem es sich vorkommen offenba-ret, mit Ernst und Eifer widersetzt: sondern auch von Zeit zu ZeitMänner hat erwecken wollen, die dem Antichrist von dem Augen-blick an da er gleichsam gebohren worden, und die Abgöttereymit sich auf die Welt gebracht, mit offenem Munde widerspro-