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1 (1750)
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an den Herzog von Savoyen.

aber unter Anfürmrg des Grafen vonHarcour und Prinzen vonTu-renne die Thore offen, und allen von diesen armen Leuten immer zu er-wartenderHorsthub fanden. Gemeldeter Leger bewies sich in dieserVersamlung, so wie sonst, als den allereifrigsten Diener seines recht-mässigen Herrn. Was für Betonung erhielte er aber? Wenig Jahrenachher tonten die Missionarien, und andre Spanier oder ihnen zu-gethanem, um sich an diesen getreuen piemontesern zu rächen, De-mselben Durchlauchtigen Königl. Frau Mutter gerade das Gegentheilso gut überreden, daß man so gar ein Todesurtheil und die Einziehungaller Güter wider dieser: redlichen Mann herausgebracht, weil er (solautet es) Miegsbediente wider seinen rechtmäßigen Herrnaufgestellet habe.

An mir selbst hat man in eKZio das Urtheil volzogen, und zwar,weil ich des Lasters der beleidigten Majestät schuldig sey:so in dem Abdruck meines Urtheils zu Turin, den ich in Handen habe,mit dieser Erleuterung wiederholet worden, woraus man den Grunddieser Beschuldigung ersehen kan: weil er i) Pulvermagazine, undVorrat von Bley, Steinen, Flinten, Salz, Vpcck und Getraide be-sorget, um solches wider seinen Oberherrn zu gebrauchen. 2) Weil eres mit einigen fremden Potentaten seiner Religion gehalten, um vonihnen zu eben diesem Endzweck Mannschaft und Geld zu erhalten, g)Endlich, weil er so weit gegangen, daß er alle Thalleute aufgehetzt, auferste Nachricht bereit und in den Waffen zu seyn. Dis sind die Grün-de, wodurch man von Ew. Aömgl. Hoheit die Einwilligung zuNiederreissung meiner Häuser, Einziehung meiner Güter, und Gewaltüber mein Leben erhalten. Nichts dcstowcniger haben mich die Thal-cimvouer von der ersten und dritten, und alle Potentaten von derzweiten Beschuldigung vorkommen freigesprochen, durch rechtsbestän-dige Berichte und Acten, so Ew. Aönigl. Hoheit zu eignen Handenüberschikt worden, (ob man solche gleich vielleicht vorDeroselben Au-gen zu verbergen gewrrst,) wovon noch bis iezt authentische Abschriftenin Handen habe, auch gar leicht nochmalige Bestätigung von beidenwurde zu erhalten seyn.

Ew. Dcönigl. Hoheit sehen hieraus, wie sehr es DeroselbmBilligkeit und Gnade ansiändig ist, in eigner hoher Einsicht und Er-

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