8 Vorrede.
wolle«/ ist nicht nur eine Trennung aller morgenländischen Ge-meinen ohne Aenderung des Lehrbegrifs erfolget/ wo derglei-chen Joch durch obrigkeitliche Gewalt nicht befestiget/ folglichleichter abzuwerfen gewesen; sondern auch eine öffentliche Ab-sonderung anfenlicher und zalreicher gottesdienftlichen Geselschaf-ren in den abendländischen Gegenden unvermeidlich geworden/die sonst mir der römischen Kirche in näherer Gemeinschaft ge-standen / und blos durch die Anmutung und Aufnötigung die-ser geistlichen Herschaft und wilkürlichen Gerichtbarkeit von der-selben getrennet/ verflossen, und zur Weigerung des Beitritsund der Unterwerfung Gewissens wegen gezwungen worden.Daher/ seit dem Ursprünge des eigentlichen Papstums in derrömischen Kirche/ dieselbe nur in der Bedeutung und Absicht ca-tholisch oder algemem heissen kan/ weil sie alles versucht/und alle ersinliche auch noch so unrechtmäßige Mittel ergriffen/sich der algemeinen Oberherschaft des Erdbodens zu bemächti-gen/ und alle Mitglieder/ nicht nur der Christenheit, sondernsogar des menschlichen Geschlechts, lieber auszurotten als un-bezwungen zu lassen/ und neben sich auf dem Erdboden imgötlichen Gebiete/ unter blos weltlicher Gerichtbarkeit der Lan-desherschaft zu dulden.
Eben dis liesse sich durch häufige Beispiele von der vorge-gebenen Uebereinstimmung des Papstums mit der apostolischenKirche und dem christlichen Altertum/ selbst in Absicht derKirchenväter und Kirchenverordnungen/ oder der erweislichenUeberlieferung der ersten Jahrhunderte darthun/ wenn es dienötigen S chranken dieser Vorrede verstatteten. Dock nur eineseinigen Beispiels zu gedenken; so ist wol unmöglich/ daß sich Le-ser dieser Geschichte, welche der ältesten Kirchengeschichte derChristenheit und der christlichen Altertümer kundig sind/ bey
dem