4 Vorrede.
richtiger Erwegung der Umstände in Abrede seyn können/ daßderselben Vergehung aus keinen Unterscheidungssätzen ihres got-tesdienstlichen Lehrdcgrifs geflossen; sondern demselben vielmehrwidersprochen / und wo nicht aus einer erlaubten Nothwehrund Selbstvertheidrgung, doch aus einem eingebildeten Vergel-tungsrecht und dem Vorurtheil hergerüret/ nach den Gewon-heiten des Völkerrechts unter menschlichen Geselschaften/ sichgegen eine feindliche Partey zu dem allen berechtiget zu erach-ten, was man von derselben erlitten. Da im Gegentheil die-se unmenschliche Grausamkeit eins der wesentlichsten sowol alsgefärlichsten Unterscheidungsstücke des Lehrbegrifs der. römi-schen Kirche geworden/ nachdem sich die Herschsucht über dieGewissen und der damit verbundene Verfolgungs-und Mord-geist dieser Kirche bemächtiget: woraus die Grundirtümer ent-standen/ von der Unfelbarkeit der Kirche und ihres vorgegebe-nen sichtbaren Oberhaupts; von der Gerichtbarkeit und Ge-walt derselben über Verstand und Willen, Leib und Leben,Ehre und Eigentum/ ja nicht nur zeitliche/ sondern/ ihrem selt-samen Anspruch nach, gar ewige Wohlfart aller Glieder derChristenheit/ lohne die geringste Ausname der Obrigkeiten imgemeinen Wesen/ welche dieser Tyranney nicht nur unterwor-fen gewesen/ sondern sich auch zu Werkzeugen, Gerichtsdienernund Nachrichten: derselben müssen misbrauchen lassen; von derAusbreitung der Christenheit durch Gewalt der Waffen mitFeuer und Schwert; und von der algemeinen Verbindlichkeitder Menschen zürn unumschränkten Gehorsam gegen alle Aus-sprüche/ Verordnungen und Satzungen dieser aufgeworfenenHerschaft, alles noch so unleugbaren Widerspruchs der heili-gen Schrift sowol als gesunden Vernunft ohnerachtet. Wiedieser Unfug und Greuel der Unwissenheit und Barbarey so-wol