Zu dem End Wir Euch dau hierbch Unsere vreclamt?:, auffeuch gestellt, au gedachten lsluntinm überschicken, mit gnd. Bevelchund Vollmacht, euch sainbt und sonders neben gedachtem Bischovendahin zu begeben, die notturfft zu bedenken und sürzustellen, undsolchem Merck bcizuwoenen, inmaaßen hierbevor vor etzlichen Jarenbei dem damal. Mint, ^.xostol. Casparn Gropper auch geschehenist. Versehen Wir uns also re. — Geben zu Cleve am 2. Julis^mno rc. 86.
(Eigenhändig gez.) Wilhelm, Herzog zu Gülich rc.
(gegengcz.) Mutzhagen.
Den Erbarm Unfern Viec-Cantzler, Rethen und lieben Getrewen,hetzo in Unserer Stadt Düsseldorf gegenwärtig. — Orig. Staats-archiv zu Düsseldorf. L. V. 385.
Anlage L.
Entwurf eines Gutachtens über die Verhältnisse des Stifts Gerres-heim, Decemb. 1590.
77 — — und dann mehrgedachte ^.llministratrix, die vonLoe, den 5. dieses Monats Dezembris in Gott entschlafen, dahersich zutragen thuet, daß von wegen Gräflichen Standes erstlich derGraf von Nassau, im Namen der wedderanischen Eorrespondenz-Grafen, danach die von Geroltstein, so sich anmaßen thuet, sie seihiebefür zu einer Aebdissin erwählet, folgends das Thumbkapitel binnenCölln, bei Jhro Fürstl. Gnd. angehalten, den Gräflichen Standwieder in gemelt Stifst zu rastibnirsir. Also das zu deliberirenfürfelt:
Erstlichen: Ob I. Fürstl. Gnd. den Gräflichen Stand Widderzu gemeltem Stifst kommen lassen sollen?
Znm andern: Ader, ob I. F. Gn. es beh ytziger Verordnnngder Adelichen Stisfts Jonsfern zu lassen, die darbeh handtzuhabenund frey zu geben, mit den Canonichen eine Aebdissin zu erwelenoder zu postnliren?
Zum dritten: Ader, ob I. F. Gnd. ein beschlossen Closterdarauß auffznrichten,. das auß anderen Adelichen beschlossenen Cloe-stern zu besetzen, auch mit einem Haupt zu versehen, jedoch dergestalt,dahe jetzige Adeliche oder auch Grässlichen Standts Jonsfern gleich-falls den Orden annehmen wollten, daß seh nur anderen darzu zugestatten und zueznlaßen?