ihnen mit Vs, der Aebtissin mit ^/g zn Gute kam; im Herbst mußtensic vor der Aebtissin oder ihrem Viliious erscheinen, um über ihreWeinbergsarbeit Rechenschaft zu geben, wobei der Hofesbote —nur, eins enriae — diejenigen zur Verantwortung zu ziehen hatte,welche ihre WeinbcrgSarbeit nachlässig betrieben hatten. Fernerhatten sie jährlich 2 Karren Weinbcrgspfähle (eine plauskra rarnornm)und 4 Mann für die Weinbergsarbeit zu stellen; vor Johanni mußtejeder 1 Karre Brennholz liefern, ferner waren 15 Zannpfähle, 5Karren Mist, 15 Garben Stroh zum Dachdecken, 1 Faßreifen undnoch mehrere andere Gegenstände, endlich aber 2 Mann zur Wein-lese und 2 Mann zum Fahren des Weines nach Himmelgeist znstellen. Der Villious hatte die Gerechtsame und die Wache fürdie Weinberge zn versehen, erhielt dafür aber nichts von dem Weineder Aebtissin, sondern mußte sich mit dem Weine begnügen — ezuockclioitur Ornnorvin*)
In guten Weinjahren ist der Ertrag gewiß ein erklecklichergewesen; es scheint aber, daß bei der Abführung desselben nachGerresheim manchmal Versuchungen; vorgekommen sind denn 1363erließ Wilhelm II, der zweite Herzog von Jülich und Graf vonBerg und Ravensberg (1361—1393), einen Befehl an die Beamtenvon Monheim und Metmann, von den Weinen des Stifts wederzu trinken, noch einiges aus den Fässern herauszunehmen.**)
Aus dem oben angeführten Heberegister ersehen wir, wie imLaufe der Zeit der Grundbesitz und die Einkünfte des Stifts sichvermehrt hatten. Mit dieser Vermehrung war aber auch bereitsim 12. Jahrhundert eine große Veränderung in der ursprünglichenOrganisation des Stiftes vorgegangen, wie eine solche sich ja zujener Zeit in mehreren Stiftern ereignete, z. B. auch in dem Ursula-Stift zu Köln, worüber in dem 31. Heft der Annalen des historischenVereins für den Niederrhein Herr Pfarrer Stein so gründlichenAufschluß gegeben hat. Aus dem ursprünglichen Kloster mit seinenGelübden und seiner Klausur war ein adliches Fräiileinstift geworden— bei Licht betrachtet, eine Versorgungsanstalt für jüngere Töchterdes vornehmen Adels.
Das Stift an der Kirche der 11000 heil. Jungfrauen zuKöln, mit welchem das Stift zu Gerresheim von frühester Zeit
») S. Heberegister v. 1318 -1231 m Bd., VI. 127 des Archivs f. d.Gesch. d. Niederrheins v. Lacomblet, Forts, v. Harleß.
**) St.-Arch. zn Düsseldorf R. V. 71. Anlage 4.