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9 (1887) Spanien - Vives
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Spanien.

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anderen Platzes, Herausstellen; Verlust der biUetss äs xremio, das Lautlesenlassen desGesetzes oder der Sittenregel, gegen welche der Schüler sich verfehlt hat; Zurückbehaltendesselben in der Erholungspause, Trennung des Schuldigen von seinen Mitschülern aufkürzere oder längere Zeit; Zurückbehalten nach dem Unterricht; Ausstreichen aus derListe der sich gut betragenden Schüler, Einschreiben in die Liste der Unfleißigen; Anzeigean die Eltern und an die Lokaljunta. Jede Bestrafung, welche den Charakter der Ge-waltsamkeit trüge, den Schüler entmutigen oder erniedrigen könnte, ist streng untersagtund wird dem Lehrer als ein schweres Vergehen angerechnet; es kann darüber an dieProvinzialjunta berichtet werden. Die Belohnungen sind: mündliche Belobung durch denLehrer; Bekleidung mit Ehrenämtern in der Schule (Censor, Aufseher, Gehilfe desLehrers); Ehrenplatz auf der Schulbank; Billete, welche eine gewisse Anzahl guter Notenrepräsentieren und gegen Bilder oder Bücher ausgetauscht werden können;ehrenvolleErwähnung" bei der Anwesenheit der Visitatoren; ein Belobungsschreiben an die Eltern;Einschreiben auf die Ehrentafel. Man sieht, die beiden Listen der Strafen und Be-lohnungen gehen einander so ziemlich parallel. Die Preise sind ordentliche oder außer-ordentliche. Die ersteren bestehen in einem Ehrendiplom und einem gebundenen Bucheoder einer Medaille; in Instrumenten, Reißzeugen u. dgl. Ein Ehrendiplom mit Ent-bindung von den Prüfungsgebüren (für ein Jahr) bilden einen außerordentlichen Preis.Die Preiseverteilung ist eine jährliche. Die Lehrer werden belohnt durch ehrenvolle Aus-zeichnungen (Medaillen, Geschenke, bestehend in Büchern und anderen nützlichen Dingen),und durch Vorrücken. Bestraft werden sie durch mündliche oder schriftliche Verweise,durch schlechte Noten, durch zeitweilige Entsetzung von ihrem Amte mit Entziehung desganzen Gehalts oder eines Teiles desselben, durch den Verlust ihrer Ansprüche auf Vor-rücken; auch kann man sie an Schulen einer niedrigeren Stufe versetzen.

III. Sekundär-Unterricht (8sZunäa snseiranW, mittlere Unterrichts-stufe). a. Der eigentliche Sekundärunterricht besteht in Spanien erst seit 1845,dem Gründungsjahre der sogenannten Institute, welche sich damals in zwei Gruppen,je für die allgemeinen und für die exakten (realen) Bildungsfächer schieden ; wir würdensie hiernach Gymnasien und Realschulen nennen, obschon keine von beiden Bezeichnungenden dortigen Lehrplänen genau entspricht. Die nachfolgende Entwickelung hat eine andereTeilung eintreten lassen, nämlich in die Institute ( den öffentlichen Gymnasien) undin die Kollegien, welche privater Natur sind, d. h. von den Provinzen, von einzelnenKörperschaften oder durch Stiftungen begründet und unterhalten werden. Die Provinzial-institute gruppieren sich in zehn Sektionen, deren jede einem Universitätsbezirk angehört. *)Der Unterricht in ihnen umfaßt die allgemeinen Bildungsfächer und denjenigen der an-gewandten, welchen die Regierung auf das Gutachten der Provinzialjunta für angemessenerachtet. In den Lokalinstituten sollen wenigstens der untere Abschnitt des allgemeinenUnterrichts und von den angewandten Fächern diejenigen gelehrt werden, welche dem ört-lichen Bedürfnis entsprechen.

An den öffentlichen Instituten sind die allgemeinen Bildungsgegenstände mit demangewandten Unterricht vereinigt, obschon unter ihnen den Schülern eine Wahl und einSpielraum gestattet ist, welcher stark an die Universitätsfreiheit erinnert. Diese Manig-faltigkeit läßt sich hier im einzelnen umsoweniger darstellen, als der rasche Wechsel derRegierungen auch auf diesem Gebiete zahlreiche, sich schroff ablösende Anordnungen erzeugthat. Hier genüge, daß der Unterricht in den allgemeinen Fächern auf das Baccalaureatsn artss (Maturitätsprüfung), derjenige in den angewandten auf den Beruf des Kauf-mannes, Mechanikers, Chemikers, Feldmessers, Feldtaxators vorbereitet. Das Baccalaureatsn artes ist Vorbedingung für das Studium der Philosophie und des Rechts und ver-langte nach dem unter Zorilla für das Musterinstitut zu Madrid aufgestellten Lehrplaneden Unterricht in der lateinischen und castilianischen Sprache und Litteratur, einschließlich

fl.4uuai'io für 1874, S. 97.