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9 (1887) Spanien - Vives
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Spanien.

Alle diese Bestimmungen sind durch den Erlaß vom 14. Okt. 1868 geändert. Bon jetztan sollen die Provinzialjunten aus neun von den äsputaoionss gewählten Mitgliedernbestehen, die Lokaljunten aber an den Orten, welche 100,000 Einwohner und darüberhaben, aus 15; an denen, welche diese Ziffer nicht erreichen und doch auch nicht wenigerals 2000 Seelen haben, aus 9; an allen übrigen aus 5; sie sollen ihre Aufträge un-mittelbar von den azmutamisntos erhalten. Die Präsidenten und Sekretäre der Juntenwerden auf die gleiche Weise wie die einfachen Mitglieder ernannt, wodurch die Selb-ständigkeit der unteren Bezirke gehoben und die Centralverwaltung entlastet wird. Eineweitere Änderung ist durch den Erlaß vom 5. August 1874 eingetreten, ^muuario für1874, S. 35.

So ist das ursprüngliche Vorbild der von Napoleon I. geschaffenen vuivsrsitä äsldraues allmählich verlassen. Während das Gesetz von 1857 die Gleichförmigkeit derUnterrichtspläne und der Schulbücher bestimmte und die ganze Verwaltung einem einzigenWillen unterordnete, hat man noch zehn mehr oder minder vollständige Universitätenbestehen lassen, von denen jede mehrere Fakultäten vereinigt, gänzlich verschieden von denmeisten in den französischen Departements zerstreuten Hochschulen. Diese zehn Universi-täten, zugleich Hauptorte der Universitätsbezirke, sind: Madrid (umfaßt die ProvinzenMadrid, Ciudad real, Cuentza, Guadalajara, Segovia und Toledo); Barcelona (Bar-celona, Gerona, Lerida, Taragona und die balkarischen Inseln); Granada (Granada,Almena, Jaen und Malaga); Oviedo (Oviedo und Leon); Salamanca (Salamanca,Avila, Caceres und Zamora); Santiago (Coruiia, Lugo, Orense und Pontevedra);Sevilla (Sevilla, Badajoz, Cadiz, die canarischen Inseln, Cordova und Huelva);Valencia (Valencia, Albacete, Alicante, Castellon und Murcia); Valladolid (Valla-dolid, Alava, Burgos, Guipuzcoa und Bizcaya); Saragossa (Saragossa, Huesca,Logroilo, Navarra, Soria und Teruel).*) Von diesen Universitäten besitzen Madrid,Granada, Santiago und Valencia fünf Fakultäten (für Philosophie und Litteratur, exakteWissenschaften, das Recht, die Medizin und die Pharmacie) und eine Notariatsschule,Barcelona die fünf Fakultäten, Salamanca, Sevilla, Valladolid und Saragossa die viererstgenannten Fakultäten (ohne die Pharmacie) und die Notariatsschule, Oviedo nur dieRechtsfakultät und die Notariatsschule. Die medizinische Fakultät in Saragossa ist zweiterKlasse. Theologische Fakultäten bestehen also an keiner derselben; sie werden durch diegeistlichen Seminarien an den Bischofssitzen ersetzt.

Das Amt des Rektors wird an jeder Universität von einem Professor verwaltet,welchen die Regierung ernennt (Art. 20 des Dekrets vom 14. Okt. 1868). Diese Be-stimmung ist an die Stelle des Artikels 262 des Gesetzes von 1857 getreten, welchermehrere Kategorieen von Personen festsetzte, die zu dieser Würde erhoben werden konnten,nämlich: die gewesenen Minister der Krone, die Generaldirektion des Unterrichts und dieMitglieder des Oberstudienrats, die Staatsminister, die Beamten des obersten Gerichts-hofs, die Vorstände der amäisuoias territoriales (Bezirksgerichtshöfe), und die Kammer-präsidenten, die titulierten Domherren an den Metropolitankirchen und Kathedralen, endlichdie Fakultätsprofessoren der zwei ersten Klassen,**) welche zehn Dienstjahre in ihrem Amtezählen. Der Artikel 264 des Gesetzes weist 40 000 Realen ( 8270 Mark) für denGehalt des Rektors der Centraluniversität an, für die übrigen nur 30 000.***) DerVicerektor ist ein Professor erster oder zweiter Klasse: wenn er des abwesenden oder

Ministerkonseil ernannte Mitglieder (Akademiker, gewesene Professoren oder andere Personen vonanerkanntem Verdienst). Diese höhere Centraljunta sollte die erste Sektion des Oberstudienratsersetzen (Art. 57 und 58).

*) Über die aufgehobenen Universitäten vgl. d. ^.nuario für 1874, S. 5063.

**) Es giebt nämlich vier Klassen von oatsäratisos äs taoultaä (Falkultätsprofessoren).

***) Zuweilen gelang es, diese Summe zu ersparen, indem man Männer für das Rektoratanswählte, welche bereit waren, die Funktionen unentgeltlich zu besorgen, was z. B. in Valenciaund in Saragossa vorgekommen ist.